Gefährdung und Sicherheit an der Unterkunft für Geflüchtete am Blumberger Damm 163/165

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Drucksache 17 / 16 774 - Welche rechtsextrem motivierten Straftaten fanden seit Eröffnung der Unterkunft für Geflüchtete und Asylsuchende am Blumberger Damm 163/165 in der Umgebung der Unterkunft und/oder im Zusammenhang mit der Unterkunft statt?

Drucksache 17 / 16 774

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler und Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 11. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2015) und Antwort

Gefährdung und Sicherheit an der Unterkunft für Geflüchtete am Blumberger Damm 163/165

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welche rechtsextrem motivierten Straftaten fanden seit Eröffnung der Unterkunft für Geflüchtete und Asylsuchende am Blumberger Damm 163/165 in der Umgebung der Unterkunft und/oder im Zusammenhang mit der Unterkunft statt (bitte einzeln nach Tatort, -zeit, Hergang auflisten)?

Zu 1.: Im Zeitraum 15. Juli (Eröffnung der Unterkunft) bis 17. August 2015 (Stichtag der Recherche) wurde eine Straftat im Sinne der Anfrage registriert.

**Um die hier in der Senatsantwort enthaltene Tabelle anzuzeigen, bitten wir Sie folgende PDF-Datei herunter zu laden: [Link zur PDF-Datei] **

2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über den an den Straftaten beteiligten Personenkreis vor, insbesondere zur Zugehörigkeit von Personen zu Organisationen der rechten Szene?

Zu 2.: Zu dem Beschuldigten des zu Frage 1. aufgeführten Sachverhalts liegen der Polizei Berlin sowohl allgemeinpolizeiliche als auch staatschutzrelevante Erkenntnisse (Politisch motivierte Kriminalität-Rechts) vor. Eine Zugehörigkeit der Person zu einer Organisation der „rechten“ Szene lässt sich derzeit nicht belegen.

3. Welche rechten/rechtsextremen PropagandaAktivitäten (Versammlungen, Info-Stände etc.) fanden seit Eröffnung der Unterkunft für Geflüchtete und Asylsuchende am Blumberger Damm 163/165 statt (bitte einzeln auflisten)?

Zu 3.: Seit der Eröffnung der Unterkunft am 15. Juli 2015 wurden bis zum 17. August 2015 (Stichtag der Recherche) folgende Aktivitäten im Sinne der Anfrage festgestellt:

 

**Um die hier in der Senatsantwort enthaltene Tabelle anzuzeigen, bitten wir Sie folgende PDF-Datei herunter zu laden: [Link zur PDF-Datei] **

Daneben kam es mehrfach zu Personenansammlungen im Eingangssowie im Nahbereich der Unterkunft, die jeweils durch Platzverweise unterbunden wurden.

4. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, wonach es Bestrebungen aus der rechten Szene gibt, dort eine Bürgerwehr zu gründen und wie will der Senat dagegen vorgehen (siehe: berliner-register.de/chronik/marzahnhellersdorf „23. Juli 2015 – Neonazi kündigt Patrouille um Asylbewerberheim an“)?

Zu 4.: Die Idee einer „Bürgerwehr“ wurde in der Vergangenheit in diversen Internet-Beiträgen (zum Beispiel in sozialen Netzwerken), teilweise auch unter den Begriffen „Kiezspaziergang“, „Kiezpatrouille“ oder „Kiezstreifen“, aufgegriffen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch keine konkreten Erkenntnisse vor, die ein tatsächliches Tätigwerden einer „Bürgerwehr“ in Marzahn-Hellersdorf belegen. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden durch die Polizei Berlin grundsätzlich alle gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen sowie im engen Zusammenwirken mit den Ordnungsbehörden sonstige Möglichkeiten der Untersagung geprüft.

5. Wie schätzt der Senat die Bedrohungssituation für Geflüchtete und Asylsuchende, Mitarbeiter*innen des Betreibers sowie Anwohner*innen der Unterkunft am Blumberger Damm 163 ein?

6. Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund von Waffenfunden und offenkundigen Morddrohungen gegen Akteure der Zivilgesellschaft (siehe: berlinerregister.de/chronik/marzahn-hellersdorf „7 Juli. 2015 – Scharfe Munition vor antirassistischen Verein“, „10. Juli 2015 – Hausdurchsuchung bei Neonazi in Marzahn“) die Gefährdung, die von diesem Personenkreis ausgeht, für die Allgemeinheit sowie für Bewohner*innen und Engagierte rund um die Unterkunft ein?

Zu 5. und 6.: Die Sicherheitslage der in Berlin lebenden angesprochenen Personengruppen ist Gegenstand einer stetigen Gefahrenanalyse. Sollten in diesem Zusammenhang gefährdungsrelevante Aspekte im Ergebnis polizeiliches Handeln erforderlich machen, werden durch die Polizei Berlin in Abstimmung mit anderen Behörden und Institutionen lageangepasste und erforderliche Maßnahmen initiiert und/oder durchgeführt beziehungsweise angepasst. Konkret besteht seit Eröffnung des Objektes eine umfassende Einsatzkonzeption des zuständigen Polizeiabschnitts, die insbesondere den Schutz des Objektes und dessen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet.

7. Welche Maßnahmen hat die Berliner Polizei eingeleitet, um die Sicherheit der unter 5. und 6. genannten Personengruppen zu gewährleisten?

Zu 7.: Neben den bei der Beantwortung der Fragen 5. und 6. genannten Maßnahmen des zuständigen Polizeiabschnitts hat der Polizeiliche Staatsschutz am 10. August 2015 Aufenthaltsverbotsverfügungen an zwei Rechtsextremisten für den unmittelbaren Nahbereich der Gemeinschaftsunterkunft Blumberger Damm/ Landsberger Allee ausgehändigt.

8. Wie erfährt die Berliner Polizei von angekündigten Propaganda-Aktionen der rechten Szene und wie kann sie es gewährleisten, gegen diese Aktionen rechtzeitig und angemessen vorzugehen?

Zu 8.: Die Polizei Berlin nutzt zur Erkenntnisgewinnung und -verdichtung anlassbezogen grundsätzlich alle ihr zur Verfügung stehenden rechtskonformen Mittel. Sie gewährleistet durch konsequentes Umsetzen polizeilicher Maßnahmen eine rechtzeitige und angemessene Reaktion auf Propaganda-Aktionen der „rechten“ Szene.

Berlin, den 24. August 2015

In Vertretung

Andreas Statzkowski
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2015)

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