Schülerladen A 13 im Wedding geschlossen – an Bürokratie gescheitert?

Manuela Schmidt

Drucksache 17 / 11 035 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

Drucksache 17 / 11 035

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 27. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2012) und Antwort

Schülerladen A 13 im Wedding geschlossen – an Bürokratie gescheitert?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele und welche Ausnahmeanträge zur Finanzierung von Ausgaben für den Bereich der Jugendhilfe lagen bzw. liegen der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung seitens des Bezirksamtes Mitte zur Genehmigung vor (bitte mit Datum der Antragstellung auflisten)?

2. Wie wurden die unter 1. erfragten Anträge beschieden?

Zu 1. und 2.: Es sind bis zum 30.09.2012 folgende Anträge an die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) gerichtet worden (insgesamt 12 Anträge bezogen auf Jugendhilfe). In den Anträgen wurde jeweils um Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 Landeshaushaltsordnung (LHO) gebeten, die entsprechend der Vorgabe des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch die SenFin ausgesprochen worden ist. Weitere Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Ausnahmeantrag

Volumen in Tsd. €

Datum des Antrags

Entscheidung der SenFin

Überplanmäßige Ausgaben in der Tagespflege

2.019

18.07.2012

Zustimmung in voller Höhe

Außerplanmäßige Ausgaben - interne Verrechnung - für den Betrieb von ISBJ

140

18.07.2012

Zustimmung in voller Höhe

Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit für übertragene Jugendfreizeiteinrichtung

85

24.07.2012

Zustimmung in voller Höhe

Überplanmäßige Ausgaben in der Krankenhilfe (Jugendhilfe)

50

17.08.2012

Zustimmung in voller Höhe

Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit für neuen Kinder- und Jugendtreff

rd. 25

20.08.2012

Ablehnung

Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit für sonstige freie Jugendhilfe

25

30.08.2012

Zustimmung in voller Höhe

 
  1. a)  Überschreitung des Zeitsolls für fallunspezifische Arbeit

  2. b)  Deckungsfähigkeit Unfallkasse

  3. c)  Zulassung überplanmäßiger Ausgaben

    ohne Ausgleich für Leistungen nach § 19 SGB VIII

 

69 8 800

16.08.2012 und 21.08.2012

Zustimmung in voller Höhe zu a) und b),

Ablehnung zu c), bei Benennung eines Ausgleichs wurde Zustimmung in Aussicht gestellt

Zustimmung zur Überschreitung des Zeitsolls bei diversen Titeln im Jugendbereich

rd. 1.450

30.08.2012

Zustimmung in voller Höhe

Zustimmung zur Überschreitung des Zeitsolls bei Honorarmitteln für freie Mitarbeit in Erziehungs- und Familienberatungsstellen

6

17.09.2012

Noch keine Entscheidung

Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit für Tagesbetreuung

35

19.09.2012

Zustimmung in voller Höhe

3. Wie begründet die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung die Ablehnung der Anträge des Bezirksamtes Mitte zur Umwidmung bzw. Freigabe von bezirklichen Mitteln zur Weiterführung des Angebots des Schülerladens A 13 im Wedding?

4. Welche Gründe/rechtlichen Vorgaben waren ausschlaggebend dafür, dass die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung die Genehmigung versagte und die Finanzierung der Maßnahme als Neubeginner einordnete, obwohl es sich um die Fortführung eines bestehenden Schülerladens (jedoch in anderer Trägerschaft) handelt?

5. Hat die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung bei ihrer Ablehnung alle Ermessensspielräume ausgenutzt und war sie sich dessen bewusst, dass ein Versagen der Genehmigung eine Schließung der Kindereinrichtung in einem strukturell unterversorgten Sozialraum mit sozial benachteiligenden Bedingungen für Kinder zur Folge haben musste?

Zu 3., 4. und 5.: Da der Bezirk Mitte nicht rechtzeitig einen beratungsfähigen Bezirkshaushaltsplanentwurf be- schlossen hat, wurde vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in seiner Sitzung am 30.03.2012 folgender Beschluss gefasst:

„(...) Der Bezirk Mitte wird aufgefordert, bis zum Beginn der Sommerpause 2012 einen nach Titeln differenzierten Ergänzungsplan aufzustellen, zu beschließen und unverzüglich dem Hauptausschuss vorzulegen, der nach einer Nachschau durch die Senatsverwaltung für Finanzen beschlossen werden kann. Im Übrigen wird die Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert, § 41 LHO umfassend anzuwenden.“

Entsprechend der ausdrücklichen Aufforderung des Hauptausschusses ist mit Schreiben der SenFin vom 27. Juni 2012 dem Bezirk Mitte eine Sperre nach 41 LHO mitgeteilt worden, die seit Inkrafttreten des Haushaltes 2012/13 gilt und bis zur Beschlussfassung des Ergänzungsplans 2012 durch den Hauptausschuss weiter gelten soll. Obwohl der Bezirk nach dem o.g. Beschluss aufgefordert ist, „bis zum Beginn der Sommerpause 2012 einen (...) Ergänzungsplan aufzustellen, zu beschließen und unverzüglich dem Hauptausschuss vorzulegen“, ist dieser Ergänzungsplan bisher nicht in einer zustimmungsfähigen Fassung vorgelegt worden.

Bei der Anwendung des § 41 LHO prüft die Senatsverwaltung im Einzelfall das V orliegen der Voraussetzungen für eine Sperraufhebung. Hierbei wurde auch geprüft, ob die Kriterien analog Art. 89 Verfassung von Berlin (VvB) erfüllt sind. Danach können nur die „unbedingt notwendigen Ausgaben geleistet werden (...), um bestehende Einrichtungen zu erhalten (...)“ und die Ausgaben des Bezirks müssen weiterhin auf ein absolutes Minimum beschränkt bleiben.

Nach dem der bisherige Träger des offenen Kinder- und Jugendtreffs A 13, der Kinderschutzbund, beschlossen hat, die Einrichtung nicht weiterzuführen, wurde vom Bezirk angestrebt, eine vergleichbare Einrichtung durch einen anderen Träger an anderer Stelle betreiben zu lassen. Eine neue Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs an anderer Stelle und unter anderer Trägerschaft kann nicht mehr als bestehende Einrichtung bewertet werden.

6. Welche Gespräche bzw. Abstimmungen gab es zwischen Bezirk und der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung, um die Tragweite der Entscheidung zu erkennen und ggf. gemeinsam nach Möglichkeiten zur Weiterführung des Angebots zu suchen?

Zu 6.: Die zur Sachverhaltsklärung erforderlichen Abstimmungen sind erfolgt.

7. Wie bewertet der Senat, dass trotz vorhandener bezirklicher Mittel und des gemeinsamen überparteilichen Willens des Jugendhilfeausschusses in Mitte und der Bezirksverordnetenversammlung der Schülerladen A 13 schließen musste, weil das Bezirksamt Mitte nicht in der Lage war und ist, rechtzeitig einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen und der für die Finanzen zuständigen Verwaltung die Flexibilität fehlte, ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen?

8. Unter welchen Voraussetzungen hält der Senat eine kurzfristige Genehmigung zur Freigabe der bezirklichen Mittel für den Erhalt des Schülerladens A13 für möglich?

Zu 7. und 8.: Der Senat bedauert die durch den fehlenden Bezirkshaushaltsplan entstanden Situation für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sehr.

Sobald der Bezirk den vom Hauptausschuss geforderten Ergänzungsplan vorgelegt hat und dieser vom Parlament bewilligt worden ist, fällt die Grundlage für die verhängte Sperre nach § 41 LHO weg und der Bezirk kann im Rahmen der Globalsumme über seine Mittel nach eigener Schwerpunktsetzung verfügen.

Berlin, den 10. Oktober 2012
In Vertretung

Klaus Feiler

Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2012)

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