Zebrastreifen an der Bushaltestelle Marzahner Promenade 18

Drucksache 17 / 11 967 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

Drucksache 17 / 11 967

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 23. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2013) und Antwort

Zebrastreifen an der Bushaltestelle Marzahner Promenade 18

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Schon seit geraumer Zeit fordern die Bürgerinnen und Bürger einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle Marzahner Promenade 18, um gefahrlos die Straße überqueren zu können. Wie ist der Stand der Planung für eine solche Verkehrssicherungsmaßnahme?

Frage 2: Wann können die Bürgerinnen und Bürger mit der Umsetzung der Maßnahme rechnen?

Antwort zu 1 und 2: Eine Forderung von Bürgerinnen und Bürgern nach einem Fußgängerüberweg in der Marzahner Promenade 18 ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht bekannt. Dort befindet sich auch keine Bushaltestelle.

Im Jahr 2012 wurde in der Arbeitsgruppe „Fußgängerquerungshilfen“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) in der Marzahner Promenade in Höhe der Hausnummer 30, Höhe Einkaufszentrum/Ärztehaus geprüft. In unmittelbarer Nähe dazu befinden sich die Bushaltestellen, in weiterer fußläufiger Entfernung die Straßenbahnhaltestellen.

Die Sinnfälligkeit einer gesicherten Fußgängerquerung an diesem Ort wurde von allen an der Prüfung Beteiligten (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Verkehrslenkung Berlin, Verkehrspolizei, BVG) gesehen. Allerdings ist aufgrund der örtlichen Voraussetzungen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht möglich. Der Standort liegt in der Nähe einer abbiegenden Vorfahrtsstraße, was ein Ausschlusskriterium für die Anlage von Fußgängerüberwegen ist. Des Weiteren lassen die stark frequentierten Parkplatzausfahrten und die nicht vorhandenen Sichtverhältnisse im Bereich der Bushaltestelle auf einen eventuellen Fußgängerüberweg die Einpassung eines solchen nicht zu. Die Gewährleistung einer verkehrssicheren Fußgängerquerung könnte somit nur mit einer Fußgänger-Lichtzeichenanlage erreicht werden. Eine Prüfung auf Einrichtung einer Lichtzeichenanlage in der Marzahner Promenade an diesem Standort soll noch durchgeführt werden.

Berlin, den 21. Mai 2013

In Vertretung

Christian Gaebler

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2013)

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