Zur Parkplatzsituation am Zentrum "Am Anger"

Mit dem neuen Zentrum „Am Anger“ sind Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner weggefallen. Konnte noch vor dem Abriss der ehemaligen Kaufhalle südlich davon geparkt werden, ist die Parkdauer auf den neuen Parkplätzen – auch auf denen, die sich räumlich getrennt östlich des südlichen Gebäudekomplexes befinden – durchgängig zeitlich auf 90 Minuten begrenzt.

Über die Linksfraktion Marzahn-Hellersdorf habe ich mich aufgrund von Anfragen der Anwohnerschaft beim Bezirksamt erkundigt, ob der Eigentümer der Parkflächen die Zeitbeschränkung zu bestimmten Zeiten (etwa abends bis in die Morgenstunden, an Sonn- und Feiertagen) aufheben kann. Dazu ist er laut Aussage des zuständigen Bezirksstadtrates Johannes Martin (CDU) nicht bereit.

Daraufhin haben wir erneut eine Anfrage gestellt ob es im Vorfeld des Neubaus eine Einigung mit dem damaligen Eigentümer gab. In der Antwort heißt es, dass der ehemalige Leiter des Stadtentwicklungsamts, gegenüber dem Bauherrn ein Nutzungsrecht der Parkplätze außerhalb der Kern-Geschäftszeiten (09:00 bis 18:00 Uhr sowie samstags 09:00 bis 14:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen für die Anwohnerschaft angeregt hatte. Diesen Vorschlag lehnte der Bauherr bereits damals ab. Die betreffenden Flächen befinden sich laut Bezirksamt bereits seit Mitte der 90er Jahre in Privatbesitz.

Fraglich ist nun, warum das Bezirksamt im vereinbarten städtebaulichen Vertrag zwischen dem Land Berlin und dem Investor nicht eine solche Regelung als Bedingung für die Übertragung anderer Flächen an den Investor vereinbart hat. Der damalige Bezirksstadtrat Christian Gräff (CDU) hätte hier auf die Bedürfnisse der Anwohnerschaft eingehen müssen.

Die Linksfraktion Marzahn-Hellersdorf wird nun erneut beim Bezirksamt den konkreten Inhalt des städtebaulichen Vertrages erfragen und weiter Druck ausüben, dass es zu einer Einigung mit dem Eigentümer kommt. Außerdem ist werden wir uns darum kümmern, dass die beim Bau zerstörte Mosaikwand „Wir schützen unsere Umwelt“, wie im städtebaulichen Vertrag vereinbart, wieder aufgebaut wird.