Grundlage zur Aufnahme Geflüchteter

Das Recht auf Asyl ist seit dem 10. 12. 1948 als grundlegendes Menschenrecht in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen verankert. Deutschland hat sich im Grundgesetz dazu verpflichtet politisch Verfolgten Asyl zu gewähren. Dieser Pflicht muss Deutschland als eines der reichsten Länder der Welt nachkommen und Menschen in Not Schutz bieten. Gegenwärtig stellen Menschen aus dem Kriegsgebiet Syrien die größte Gruppe Asylsuchender.

Asylsuchende werden in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer nach dem „Königsteiner Schlüssel“ verteilt. Dieser wird auf Basis der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Bundesländer jährlich neu berechnet. Im Jahr 2016 musste das Land Berlin danach 5,04557% aller Asylsuchenden aufnehmen und unterbringen. Das seit August 2016 arbeitende Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist dafür verantwortlich. Die Bezirke sind gesetzlich dazu verpflichtet Geflüchteten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, Kinder in Kitas und Schulen unterzubringen und für soziale Transferleistungen aufzukommen.

Etwa 7,24  Prozent aller Geflüchteten in Deutschland kommen aber über Berlin an. Bis zu deren Verteilung in andere Bundesländer werden sie in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Seit Beginn des Jahres 2015 erreichten 89.635 Asylsuchende Berlin (Stand: 23. 2. 2016). Darunter waren sowohl Personen, die über das Verteilsystem „EASY“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) nach Berlin quotiert wurden, als auch solche, die eigenständig nach Berlin gereist sind.

Die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Demnach erhalten Asylsuchende Sachleistungen oder Geldleistungen auf Basis des AsylbLG. Der Regelsatz in den ersten 15 Monaten (ehemals 48 Monate) beträgt 364,00 € pro Monat (zzgl. Wohn- und Heizkosten bzw. Sachleistungen mit Taschengeld). Über die Form der Leistungsgewährung entscheiden die Länder und Kommunen. Sie haben außerdem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket).

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Unterkünfte für Geflüchtete in Marzahn-Hellersdorf

Gemeinschaftsunterkünfte:

  • Gemeinschaftsunterkunft Albert-Kuntz-Str. 61-71
    Betreiber: milaa gGmbH
    Heimleiter: Herr Fischer
  • Gemeinschaftsunterkunft Bitterfelder Str. 11
    Betreiber: Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk gemeinnützige AG (EJF)
    Heimleiterin: Frau Zavaree
  • Gemeinschaftsunterkunft Bitterfelder Str. 13
    Betreiber: Volkssolidarität
    Heimleiterin: Herr Avena
  • Gemeinschaftsunterkunft Blumberger Damm 163/165
    Betreiber: Private Soziale Dienste (PRISOD Wohnheimbetriebs GmbH)
    Heimleiter: Herr Zielske
  • Gemeinschaftsunterkunft Dingolfinger Straße 3-5a
    Betreiber: Hero Norge AS
    Heimleiter: Herr Müllerskowski
  • Gemeinschaftsunterkunft Maxie-Wander-Str. 78
    Betreiber: Landesamt für Gebäudebewirtschaftung
    Heimleiterin: Frau Beiler
  • Gemeinschaftsunterkunft Paul-Schwenk-Str. 3-21
    Betreiber: Mavi gGmbH
    Heimleiterin: Frau Weiß
  • Gemeinschaftsunterkunft Rudolf-Leonhard-Str. 13-13f
    Betreiber: DRK Müggelspree Nothilfe gGmbH
    Heimleiterin: Frau Krnjaic
  • Gemeinschaftsunterkunft Wittenberger Straße 16-18
    Betreiber: Hero Norge AS
    Heimleiter: Herr Lindner
  • Gemeinschaftsunterkunft Zossener Straße 138
    Betreiber: Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk gemeinnützige AG (EJF)
    Heimleiter: Herr Schebaum

Notunterkünfte

  • Notunterkunft Brebacher Weg 15
    Betreiber: Volkssolidarität
    Heimleiterin: Frau Sarah Fingarow