Nachfragen zur Antwort auf Schriftliche Anfrage Nr. 17/13985 über Lichtzeichenanlage in der Marzahner Promenade in Höhe der Hausnummer 30, Höhe Einkaufszentrum/Ärztehaus

Manuela Schmidt

Drucksache 17 / 14 199 - Wir wollten vom Senat wissen, ob es eine Neueinschätzung seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gibt und was and er Verkehrsituation an der Marzahner Promenade verändert hat.

Drucksache 17 / 14 199

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 11. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2014) und Antwort

Nachfragen zur Antwort auf Schriftliche Anfrage Nr. 17/13985
über Lichtzeichenanlage in der Marzahner Promenade in Höhe der Hausnummer 30, Höhe Einkaufszentrum/Ärztehaus

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche Prüfungen liegen der Neueinschätzung konkret zugrunde im Vergleich zum Ergebnis der Arbeitsgruppe „Fußgängerquerungshilfen“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Verkehrslenkung Berlin, Verkehrspolizei, BVG) aus dem Jahr 2012? Damals lautete das Ergebnis, dass eine gesicherte Fußgängerquerung nur mit einer FußgängerLichtzeichenanlage gewährleistet werden könne (Kleine Anfrage Nr. 17/ 11967 „Zebrastreifen an der Bushaltestelle Marzahner Promenade 18“).

Frage 2: Inwiefern hat sich die Verkehrssituation an der Marzahner Promenade seit Mai 2013 so verändert, dass es nunmehr aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht mehr notwendig sei, eine verkehrssichere Fußgängerquerung mit einer FußgängerLichtzeichenanlage zu gewährleisten?

Antwort zu 1 und 2: Es gibt keine Neueinschätzung der Verkehrssituation am Standort Marzahner Promenade 30.

Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/ 11967 wurden bereits die Gründe genannt, warum ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) leider an diesem Standort nicht möglich ist (abbiegende Vorfahrtstraße, stark frequentierte Parkplatzzufahrten und Sichtbehinderungen durch nah gelegene Bushaltestellen). Ein Fußgängerüberweg weiter abseits läge außerhalb der Wegebeziehung und wäre deshalb nicht zweckmäßig.

Der Hinweis in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/ 11967 auf eine Fußgänger-Lichtzeichenanlage sollte lediglich verdeutlichen, dass aufgrund des Ausschlusses eines Fußgängerüberweges nur noch eine Fußgänger-Lichtzeichenanlage als Alternative zur Verfügung stünde und nur damit eine gesicherte Fußgängerquerung erreicht werden könnte. Dies bedeutet aber nicht, dass an dem Standort Marzahner Promenade 30 die Anordnung einer Lichtzeichenanlage vereinbart wurde. Die Arbeitsgruppe „Fußgängerquerungshilfen“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt prüft lediglich Maßnahmen wie Fußgängerüberwege, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen.

Die Prüfung einer Lichtzeichenanlage hatte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden. Mit der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/ 13985 wurde inzwischen über das Ergebnis dieser Prüfung informiert. Für eine Lichtzeichenanlage konnte wie für einen Fußgängerüberweg aufgrund der oben genannten örtlichen Bedingungen keine geeignete Stelle gefunden werden. Darüber hinaus würde eine signalisierte Querungshilfe ein nicht erforderliches Übermaß darstellen. Das überwiegend in Pulks auftretende Fahrzeugaufkommen ist nicht sehr groß (4.738 Kraftfahrzeuge/ 7-19 Uhr, Spitzenwert 481 Kraftfahrzeuge/ Stunde) und entspricht damit nicht mehr als dem Geschehen in einer stärker befahrbaren Wohngebietsstraße. Die zweistreifige und überschaubare Fahrbahn kann von den durchaus zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern gut gequert werden. Es sind auch keine Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern bekannt.

Frage 3: Teilen alle an der Arbeitsgruppe „Fußgängerquerungshilfen“ beteiligten Akteure die Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt?

Antwort zu 3: Die Zweckmäßigkeit einer Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges wurde von allen Beteiligten der Arbeitsgruppe „Fußgängerquerungshilfen“ gesehen, er kann aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht umgesetzt werden. Die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage wird generell von der Verkehrslenkung Berlin geprüft und wurde in diesem Fall abgelehnt.

Die Prüfungen für einen Fußgängerüberweg und eine Lichtzeichenanlage erfolgten nach den jeweilig zutreffenden Kriterien, die voneinander verschieden sind. Somit stellen die beiden Ergebnisse keinen Widerspruch in sich dar.

Frage 4: Sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Möglichkeit, mit anderen Mitteln die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Antwort zu 4: Andere Alternativen werden nicht gesehen. Auch bauliche Maßnahmen wie z. B. der Einbau einer Mittelinsel lassen sich in den vorhandenen Straßenquerschnitt nicht einpassen. Hinweise wie zum Beispiel durch Gefahrzeichen 133 Straßenverkehrsordnung (Fußgänger) sind weder zielführend noch erforderlich.

Berlin, den 23. Juli 2014

In Vertretung

Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2014)

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