Situation beim LaGeSo

Manuela Schmidt

Drucksache 17 / 14 610 - Wir haben den Senat gefragt, wie die derzeitige Situation der Mitarbeiter*innen im LaGeSo aussieht, bis wann ein Konzept zur nachhaltigen Lösung für diese Situation und für die Unterbringung der Flüchtlinge vorliegen und fragten nach den Kosten der Containerlösungen.

Drucksache 17 / 14 610

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) und Heiko Thomas (GRÜNE)

vom 19. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2014) und Antwort

Situation beim LaGeSo

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie und in welchem Umfang wird für die befristet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ZAA/ ZLA/BUL) Fortbildung und Qualifizierung organisiert? Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis diese Mitarbeiter/ innen tatsächlich eine Unterstützung sind?

Zu 1.: Die befristet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten sehr zeitnah eine Schulung in der Fachsoftware OPEN/PROSOZ im Umfang von einer Woche. Diese Schulung wird durch einen langjährig erfahrenen Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) durchgeführt. Die Schulung ist von der Verwaltungsakademie Berlin (VAK) anerkannt.

Die Schulung dient neben dem Erlernen der Software auch der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen wie insbesondere des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie angrenzender Rechtsgebiete wie das Asylverfahrensund Aufenthaltsrecht.

Nach dieser Schulung werden die Beschäftigten direkt mit „einfachen“ Tätigkeiten in der Leistungsgewährung an Asylbewerberinnen und Asylbewerber betraut. Alle Beschäftigten erhalten feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus dem Kreis der langjährig beschäftigten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die für alle Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Leistungsgewährung zur Verfügung stehen.

Nach einer etwa dreimonatigen Einarbeitungszeit wird den befristet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein eigenverantwortlich wahrzunehmendes Sachgebiet übertragen.

2. Wie viele Überstunden (bei wie vielen Mitarbeiter_innen) sind in den Jahren 2012, 2013 und 2014 angefallen und welchen Stellenmehrbedarf gibt es im LaGeSo auf Grund der steigenden Fallzahlen?

3. Bis wann wird ein Konzept zur nachhaltigen Lösung für die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LaGeSo und für die Unterbringung der Flüchtlinge vorliegen?

Zu 2. und 3.: Im Referat II A des LAGeSo sind im Jahr 2012 bei 76 Beschäftigten insgesamt 4.285 Überstunden, im Jahr 2013 bei 73 Beschäftigten 5.999 Überstunden und im Jahr 2014 bis zum 31.8.2014 bei 88 Beschäftigten 5.348 Überstunden abgeleistet worden.

Der aktuelle zusätzliche Unterstützungsbedarf und die Fragen der praktischen Realisierung werden derzeit gemeinsam mit den Beschäftigten und den Beschäftigtenvertretungen abgestimmt. Darüber hinaus wird aufgrund der stetig steigenden Zahl zu betreuender Asylbegehrender auch der erforderliche künftige Stellenbedarf ermittelt.

4. Wer arbeitet in der im August eingerichteten Arbeitsgruppe zur Akquise von Unterkunftsmöglichkeiten mit? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Bezirken und mit den Trägern? Sind die Bezirke bei den Standortentscheidungen einbezogen?

5. Welche Kosten entstehen bei einer Containerlösung für das Land Berlin? Wie lange sind die Lieferzeiten, Aufstellzeiten und Planungszeiten? Werden ggf. Gesetze wie das Baugesetzbuch etc. ausgehebelt? Wie werden die Bezirke bei der Entscheidung über die Standorte für die Container einbezogen? Wann wird sich entscheiden, wer die Finanzierung der Containerlösung trägt?

6. Warum haben die Bezirksbürgermeisterin und die Bezirksbürgermeister über die dramatische Situation, die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Umsteuerung auf Containerlösungen in sechs Bezirken erst aus der Zeitung erfahren? Wie wird hier eine dringend notwendige enge Abstimmung und Kommunikation sichergestellt?

Zu 4. bis 6.: Für die bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unter der Bezeichnung „Task-Force Notunterbringung“ eingerichtete Projektgruppe wird ein Personalstock von acht bis zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche der Senatsverwaltung oder dem LAGeSo angehören, angestrebt. Der Anteil an der wöchentlichen Arbeitszeit, der auf die Mitarbeit in der Projektgruppe entfällt, ist unterschiedlich und liegt derzeit zwischen 50 und 100 Prozent.

Die Projektgruppe verfolgt das Ziel, über die von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) geplanten Unterkünfte hinaus 2.200 Unterbringungsplätze zu schaffen. Es wird angestrebt, diese zusätzlichen Kapazitäten zumindest teilweise noch im laufenden Jahr in Betrieb nehmen zu können.

Der Senat wird bei der Planung die angemessene Berücksichtigung der bezirklichen Belange sicherstellen. Insbesondere sollen, soweit möglich, in Abstimmung mit den Bezirken von Berlin auch Plätze für die Wohnungslosenhilfe bereitgestellt werden.

Vorrangig befasst sich die Projektgruppe allerdings intensiv mit der Sichtung und Bewertung der in Betracht kommenden Grundstücke und der Prüfung der rechtlichen, tatsächlichen und fiskalischen Voraussetzungen für die Beschaffung und Errichtung von modularen Wohneinheiten. Die einschlägigen bauund vergaberechtlichen Bestimmungen werden dabei beachtet. Erst nach Abschluss dieser Prüfung, die in enger fachlicher Abstimmung zwischen allen betroffenen Senatsverwaltungen sowie dem Liegenschaftsfonds Berlin erfolgt und auch mögliche Betreiberinnen und Betreiber einbezieht, kann abschließend über die ausgewählten Standorte für die Aufstellung entsprechender Bauten entschieden und mit der Realisierung einschließlich der Information der betroffenen Bezirke begonnen werden.

Nach den bisher der Projektgruppe vorliegenden Erkenntnissen geht der Senat von einer vierbis sechswöchigen Lieferzeit und einer für die Aufstellung benötigten Zeitspanne von acht bis zwölf Wochen aus. Die Anbieter sind allerdings technisch in der Lage, derartige modulare Wohneinheiten weitgehend witterungsunabhängig, d. h. ggf. auch noch nach Beginn der Frostperiode zu errichten.

Die Finanzierung soll aus dem Landeshaushalt erfolgen. Eine Aussage über die exakte Höhe der Realisierungskosten kann erst nach Festlegung der Standorte und der Kalkulation der für die Beschaffung, Aufstellung und Inbetriebnahme der Unterkünfte anfallenden Aufwendungen getroffen werden.

7. Wie werden die zusätzlich notwendigen Leistungen für die Kinder und Jugendlichen zur Kitaintegration, Beschulung, Sprachunterricht etc. sichergestellt? Trifft es zu, dass Schulcontainer in den Containerdörfern in Betracht gezogen werden, um die Beschulung der Kinder sicherzustellen? Wie soll auf diese Weise die Integration der Kinder gewährleistet werden?

Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft stellt Lehrkräfte im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die Beschulung der in den modularen Wohneinheiten untergebrachten Kinder soll nach Möglichkeit in den Schulen selbst erfolgen.

Berlin, den 13. Oktober 2014

In Vertretung

Dirk G e r s t l e
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2014)

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