Unterschiedliche Bewilligungspraxis in den Berliner Bezirken beim Pflegegeld nach § 64 SGB XII

Manuela Schmidt

Drucksache 17 / 18 483 - Wie lässt sich erklären, dass in drei von zwölf Berliner Bezirken keinerlei Pflegegeld an pflegebedürftige Bewohner/innen in Demenz Wohngemeinschaften der Stufen 1 – 3 bewilligt wird, obwohl Pflegegeld nach § 64 SGB XII zu gewähren und neben anderen Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege wenigstens in Höhe von einem Drittel zu erbringen ist?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Drucksache 17 / 18 483

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)
vom 27. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2016) und Antwort

Unterschiedliche Bewilligungspraxis in den Berliner Bezirken beim Pflegegeld nach § 64 SGB XII

Wie lässt sich erklären, dass in drei von zwölf Berliner Bezirken keinerlei Pflegegeld an pflegebedürftige Bewohner/innen in Demenz Wohngemeinschaften der Stufen 1 – 3 bewilligt wird, obwohl Pflegegeld nach § 64 SGB XII zu gewähren und neben anderen Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege wenigstens in Höhe von einem Drittel zu erbringen ist?

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