Vergabeverfahren durch den Liegenschaftsfonds

Manuela Schmidt

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) - Drucksache 17 / 10 171

Drucksache 17 / 10 171

 

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 06. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2012) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wodurch sind folgende Vergabeverfahren in der Praxis des Liegenschaftsfonds gekennzeichnet: bedingungsfreies Bieterverfahren, Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, Ausschreibung zum Mindestkaufpreis, Konzeptverfahren, Festpreisverfahren, Verkaufsverfahren für GRW-geförderte Grundstücke, Direktvergaben, freihändiger Verkauf, Teilnahme an einer Auktion, förmliches Vergabeverfahren?

Zu 1.: Es handelt sich dabei um unterschiedliche Verkaufsverfahren, die je nach Begebenheit des zu veräußernden Grundstückes in Verbindung mit den Markterwartungen und vorgegebenen Zielen angewendet werden. Dabei unterliegt das förmliche Vergabeverfahren strengen vergaberechtlichen Formvorschriften. So ist das Verfahren beispielsweise bei der Vergabe von Baukonzessionen zum wirtschaftlichen Vorteil des Landes ab einer bestimmten Wertgrenze zwingend anzuwenden. Das in der Regel anzuwendende bedingungsfreie Bieterver- fahren ist das einzige Verfahren, mit dem auch der Verkehrswert eines Grundstückes ermittelt werden kann (vgl. § 64 Abs. 5 LHO). Weitere Informationen zu den Vergabeverfahren wurden veröffentlicht. Sie sind dem Internetauftritt des Liegenschaftsfonds unter www.liegenschaftsfonds.de unter dem Stichwort Verkaufsverfahren zu entnehmen.

2. Wer entscheidet, nach welchen Kriterien welches Verfahren jeweils zur Anwendung kommt?

Zu 2.: Der Liegenschaftsfonds bereitet das vor- gesehene Grundstücksgeschäft vor und votiert unter Beachtung der vorgegebenen Ziele für die seiner Ansicht nach optimale Vergabeart. Das hierzu vom Abgeord- netenhaus eingerichtete Gremium - der Steuerungsausschuss Liegenschaftsfonds - entscheidet sodann mit Mehrheitsbeschluss über das anzuwendende Verfahren.

3. Wie verteilen sich in den Jahren 2005 bis 2011 die abgeschlossenen Grundstücksverkäufe durch den Liegenschaftsfonds auf die Vergabeverfahren? Bitte pro Jahr jeweils die Anzahl und den summierten Wert (erzielte Erlöse) der Geschäfte je Vergabeart angeben.

Zu 3.: Das bedingungsfreie Bieterverfahren ist die Vergabeart, die grundsätzlich Anwendung findet. Das förmliche Vergabeverfahren ist die Ausnahme, da der Liegenschaftsfonds in der Regel ausschließlich Grundstücke ohne öffentlichen Bauauftrag verkauft. Ebenso ist der Verkauf über Auktionen nur ausnahmsweise relevant, wenn Grundstücke anderweitig nicht veräußerbar sind. Außerdem ist in diesem Fall bei Grundstücken über 125 T€ Verkehrswert vorab ein Beschluss des Abgeordnetenhauses einzuholen, da ein Zuschlag zu einem Wert unter Verkehrswert denkbar ist (vgl. § 64 Nr. 2 Satz 1 Ziff. 3 b LHO). Bei den Festpreisverfahren (z. B. für die Vergabe von Grundstücken an Baugemeinschaften) und Ausschreibungen zum Mindestkaufpreis mit Konzept handelt es sich um Verfahren, die erst in jüngster Zeit eingeführt wurden.

Bei der Senatsverwaltung für Finanzen liegen folgende Zahlen zu den Verkaufsabschlüssen insgesamt und den summierten Werten vor:


2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
gesamt
Anzahl der Verträge
633
637
594
584
676
533
441
4.098
Verkaufsabschlüsse in Mio. €
188
206
281
234
156
189
157
1.411

Berlin, den 22. Februar 2012
In Vertretung

Dr. Margaretha Sudhof

Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2012)

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