Jahresbericht des Rechnungshofes

Haushalt und FinanzenManuela Schmidt

66. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 5. November 2020

Zu Jahresbericht 2020 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung

Dr. Manuela Schmidt (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes, Frau Klingen! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir leben gerade in angespannten Zeiten, und uns alle eint die Sorge um das Funktionieren unserer Stadt.

Die meisten von uns verhalten sich angesichts dieser Sorgen auch angemessen. Auch die Arbeit in der Verwaltung haben wir diesen Bedingungen angepasst. Umso mehr ist es Ihnen und Ihrem Team, sehr geehrte Frau Klingen, hoch anzurechnen, dass Sie auch unter diesen Bedingungen oder trotz dieser Bedingungen mit konstanter Akribie und Sorgfalt und mit gewohnt kritischem Blick die Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes geprüft und konstruktive Vorschläge für Verbesserungen und Änderungen vorgelegt haben. Natürlich überrascht es niemanden, dass Sie auch dieses Mal wieder Bereiche und Einzelfälle aufzeigen, wo das Land Berlin, wo der Senat und die Bezirke zum Teil erhebliche Ressourcen haben, um Prozesse zu optimieren und Kosten zu sparen. Mein Kollege hat es bereits gesagt: Wo gehobelt wird, fallen nun mal auch Späne.

Zu Recht verweisen Sie auf die noch immer und gerade wieder schwierige Finanzsituation des Landes. Alle meine Vorrednerinnen und Vorredner sind ein Stück weit darauf eingegangen. In den letzten fünf Jahren haben wir den hohen Schuldenstand Berlins erheblich reduziert. Die extrem niedrigen Zinsen der letzten Jahre haben die Auswirkungen auf den Haushalt etwas abgefedert. Jetzt stellt uns die Coronapandemie erneut vor große finanzpolitische Herausforderungen. Die Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind nicht in Gänze abschätzbar. Doch sind wir uns mit einer großen Mehrheit in diesem Haus einig, dass wir der Krise nicht hinterhersparen können und es auch nicht wollen.

Dazu gehört auch, dass wir weiterhin in Schulen investieren müssen, in die Sanierung und in den Bau neuer Schulen. Die Schulbauoffensive hat der Rechnungshof auf den Prüfstand gestellt – auch das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits erwähnt –, und ja, es ist bei weitem nicht optimal gelungen. Hier hat Frau Klingen mit ihrem Team kluge Vorschläge gemacht. Wir werden sie gemeinsam diskutieren und natürlich auch Schlussfolgerungen ziehen.

Trotzdem will ich auf einen Bereich besonders hinweisen, und zwar auf das Thema Personal. Die Jahre härtester Konsolidierung haben auch beim Personal zu erheblichen Lücken und Defiziten geführt, und trotz intensiver Investitionen in Personal und Personalentwicklung in den letzten vier Jahren holen wir diese Lücken erst langsam auf. Ja, vielleicht auch zu langsam. Das führt an vielen Stellen, auch bei der Schulbauoffensive, dazu, dass diese Kapazitätsengpässe, übrigens auch auf dem Markt, gewollte Investitionen und Sanierungen verzögern. Lassen Sie mich beim Thema Personal bleiben.

In seinem Jahresbericht verweist der Rechnungshof kritisch auf die Umsetzung der IT-Sicherheit in der Berliner Verwaltung. Frau Brinker hat auf die Software hingewiesen. Dieser Bereich hat aber gerade in der Zeit von Pandemie und Homeoffice noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Umso wichtiger ist es, dass nun alle dezentral für die IT-Sicherheit zuständigen Behörden die zentralen Vorgaben zur IT-Sicherheit auch vollständig und umgehend umsetzen. Noch immer sind nicht alle Stellen der behördlichen Informationssicherheitsbehörden besetzt. Dementsprechend fehlen die IT-Sicherheitskon­zepte. Und ja, natürlich, fehlende IT-Sicherheit ist keine Lappalie. Deshalb vielen Dank für den Vorschlag des Rechnungshofes an dieser Stelle, dass die Umsetzung nur gelingen kann und wird, wenn die Behördenleitungen selbst die Verantwortung hierfür übernehmen.

Wichtige und unumstrittene Partnerin in der Verwaltungsmodernisierung ist auch die Verwaltungsakademie. Damit das so bleibt, braucht es aber auch die vom Gesetzgeber vorgegebene rechtliche Eigenständigkeit der Verwaltungsakademie als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Probleme hinsichtlich der Rechtsstellung der Verwaltungsakademie bestehen seit den Fünfzigerjahren, also bis auf eine Fraktion kann sich hier niemand aus der Verantwortung nehmen. Mit der Übernahme der Zuständigkeit hat sich jetzt die Senatsfinanzverwaltung auf den Weg gemacht, die Kompetenzen, Aufgaben und Organisation der VAK in einem Errichtungsgesetz der Rechtsform angemessen zu regeln. Bis dahin wird der Einsatz des Personals rechtssicher geregelt werden – auch das ist ein wichtiger Bereich, der gelöst werden muss.

Als Letztes will ich auf einen der gegenwärtig wohl sensibelsten Bereiche eingehen, den öffentlichen Gesundheitsdienst. Ja, wir haben hier eine Menge auf den Weg gebracht, um unter anderem – das wird heute sicherlich auch noch Thema sein – die vielen noch immer unbesetzten Stellen endlich zu besetzen bis hin zu der Möglichkeit der außertariflichen Vergütung, um die dringend notwendigen Amtsärzte zu finden und vor allem auch zu halten. Auch darüber hinaus gibt es dringenden Handlungsbedarf, auf den der Rechnungshof zu Recht hinweist. Bereits vor 14 Jahren ist das Gesundheitsdienstgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem die gesamtstädtischen Leitungs- und Steuerungsaufgaben der Senatsgesundheitsverwaltung, aber insbesondere in den Bereichen eines effektiven Gesundheits- und Kinderschutzes und der infektionshygienischen Überwachung gibt es noch Optimierungspotenzial – in dieser Zeit wichtiger denn je.

Warum nenne ich dieses Beispiel? – Weil mit diesem Beispiel der Rechnungshof den Finger in eine noch viel größere Wunde legt, nämlich auf den noch immer sehr großen Handlungsbedarf in der klaren Aufgabenzuordnung und der Aufgabenwahrnehmung zwischen dem Land und den Bezirken insgesamt. – Vielen Dank also an Sie, Frau Klingen, und an Ihr Team insgesamt für diese gute, vorgelegte Analyse und die vielen Anregungen. Wir werden sie im Ausschuss debattieren. Wir werden sie sicherlich auch in der Konsequenz hier miteinander debattieren und auf den Weg bringen. – In dem Sinne, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. – Vielen Dank!