Anzahl der Zeitarbeiter im öffentlichen Dienst

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) - Drucksache 17 / 10 255

Drucksache 17 / 10 255

 

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 29. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Februar 2012) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Zeitarbeitsverträge bestehen derzeit mit jeweils welcher Laufzeit im öffentlichen Dienst des Landes Berlin (bitte differenzieren nach Senatsverwaltungen, nachgeordneten Einrichtungen sowie Bezirksverwaltungen und Geschlecht)?

2. Wie viele dieser Zeitarbeitsverhältnisse wurden im Bereich sog. Daueraufgaben geschlossen und aus welchen Gründen wurde die Zeitarbeit einer unbefristeten Anstellung vorgezogen?

3. Werden die Zeitarbeiter auf der Grundlage des TV-L beschäftigt bzw. auf welcher anderen tariflichen Grundlage werden sie mit welcher Begründung beschäftigt?

Zu 1. bis 3.: In der Berliner Verwaltung werden mit wenigen Ausnahmen keine Zeitarbeiter/-innen von Zeitarbeitsfirmen nach dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt. Eine Umfrage bei den Senatsverwaltungen und Bezirken ergab folgende Fälle:

  • Bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales besteht ein Leiharbeitsverhältnis vom 1.1. bis 31.3.2012 für die Erstellung der Abschlussbilanz des Berliner Betriebs für Zentrale gesundheitliche Aufgaben, der zum 1.1.2012 auf die Charité übergegangen ist. Es handelt sich um keine Daueraufgabe. Die Beschäftigung erfolgt auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes (AÜG) und des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes (AGG). Der TV-L wird hierauf nicht an- gewandt.
  • Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist eine Beschäftigte im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages seit dem 15.02.2011 tätig. Der Einsatz ist zurzeit befristet bis zum 14.02.2013. Die von der Beschäftigten wahrzunehmenden Aufgaben sind keine Daueraufgaben der Abteilung. Die Beschäftigte nimmt zusätzliche Aufgaben wahr, die im Rahmen der Auftragsverwaltung gem. Art. 89 GG begründet sind und infolge der Umstellung des Zahlungsverkehrs des Bundes vom bisherigen System über die Bundeskasse auf die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft (VIFG) zusätzlich anfallen.

Die Beschäftigte ist im Rahmen einer "Arbeitnehmerüberlassung" tätig. Für sie gelten die tariflichen Bestimmungen der Zeitarbeitsfirma (hier: "Tarifvertrag zur Zeitvertrag").

  • Das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) hat mit der Firma Berlin Transport (BT) seit Jahren einen Vertrag zur Überlassung von 6 bis max. 10 Kraftfahrern/- innen für den Fuhrpark Berlin auf der Grundlage des AÜG. Die Entleihung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Kraftfahrer/-innen und der Einsatzzeiten nach Bedarf. Sie erbringen als Leiharbeitnehmer/-innen personenbezogene Fahrdienstleistungen für das Land Berlin, soweit diese die eigenen personellen Kapazitäten des Fuhrparks Berlin übersteigen. Für sie gelten die tariflichen Bestimmungen der Zeitarbeitsfirma.

Das LVwA beabsichtigt, fünf der bisher eingesetzten Kraftfahrer/-innen demnächst dauerhaft einzustellen.

  • Im Bezirk Lichtenberg erfolgt nur für den Verbund Lichtenberger Seniorenheime eine Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern zur Sicherstellung des Pflegeauftrages. Dabei werden im Rahmen von Arbeitnehmerüber- lassungsverträgen Mitarbeiter/-innen aus Zeitarbeits- firmen nach Bedarf kurzfristig abgefordert und kommen tageweise zum Einsatz, um entsprechende Personalengpässe zu überbrücken.

Berlin, den 23. März 2012

In Vertretung

Klaus Feiler

Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2012)

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