Auswirkungen des Fiskalvertrages auf das Land Berlin

Drucksache 17/ 10 692 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

Drucksache 17/ 10 692

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort

Auswirkungen des Fiskalvertrages auf das Land Berlin

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Änderungen des haushaltsrechtlichen Rahmens ergeben sich für das Land Berlin durch die Verabschiedung und Umsetzung des Fiskalvertrages?

2. Inwieweit sind Befürchtungen hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen des Fiskalvertrags auf den Haushalt des Landes Berlin berechtigt?

3. Wie wird sich der Fiskalvertrag auf die mittelfristige Finanzplanung des Landes auswirken?

Zu 1. bis 3.: Zur Erfüllung der Vorgaben des Fiskalpaktes tragen die Länder ausschließlich im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie durch die Einhaltung ihrer bestehenden Verpflichtungen aus Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 143d Absatz 1 Satz 4 des Grundgesetzes bei.

4. Sind dem Senat Überlegungen der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang das Land Berlin an dem im Fiskalvertrag vereinbarten gesamtstaatlichen strukturellen Defizit beteiligt werden soll?

5. Wie schätzt der Senat die Notwendigkeit ein, wegen des Fiskalvertrages die Regelungen zur Schuldenbremse zu verändern?

6. Sind dem Senat entsprechende Planungen des Bundes bekannt?

7. Inwieweit sollen die Defizite der Kommunen auf das gesamtstaatliche Defizit angerechnet werden?

8. Welche Auswirkungen hätte eine solche Anrechnung auf das Land Berlin?

9. Inwieweit werden Defizite der Sozialversicherungen auf das gesamtstaatliche Defizit angerechnet?

10. Welche Auswirkungen hätte eine solche Anrechnung auf das Land Berlin?

11. Sind dem Senat Planungen bekannt, wonach das zulässige Haushaltsdefizit der Länder bzw. der Kommunen in Abhängigkeit von deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit berechnet werden soll?

12. Welche Auswirkungen hätten solche Regelungen auf das Land Berlin?

Zu 4. bis 12.: Die Fragen gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus. Weder ist eine Aufteilung des ge- samtstaatlichen strukturellen Defizits auf Länder, Kommunen und Sozialversicherungen vereinbart, noch werden die bestehenden Regelungen zur Schuldenbremse verän- dert. Auf die Antworten zu 1. bis 3. wird insoweit verwiesen.

13. Welche Institutionen sollen die Entwicklung des strukturellen Defizits der Länder und Kommunen überwachen?

14. Welche zusätzlichen Kompetenzen sollen der Stabilitätsrat oder andere Institutionen erhalten, die auf nationaler Ebene die Einhaltung des Fiskalvertrages überwachen sollen? Wer soll in den jeweiligen Gremien vertreten sein?

Zu 13. und 14.: Dem Stabilitätsrat wird künftig die Aufgabe zufallen, auch die Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze zu überwachen. Bund und Länder werden im Stabilitätsrat zusammenwirken, um einer Überschreitung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze nach Artikel 3 des Fiskalvertrages entgegenzuwirken. Die hierfür notwendigen Änderungen des Stabilitätsratsgeset- zes werden im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages vorgenommen.

15. Ist dem Senat bekannt, inwieweit die Länder und Kommunen ggf. an Sanktionszahlungen an die EU beteiligt werden sollen?

Zu 15.: Der Bund haftet im Fiskalvertrag im Außenverhältnis. Er ist bereit, für den Zeitraum bis 2019 das Risiko etwaiger Sanktionszahlungen hinsichtlich des präventiven Arms des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu übernehmen.

Berlin, den 16. Juli 2012
In Vertretung

Klaus Feiler

Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2012)

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