Kalkulatorische Kosten in den Bezirken

Drucksache 17 / 10 389 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

Drucksache 17 / 10 389

 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 29. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2012) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Besteht die Möglichkeit, dass Bezirke die im Bezirkshaushaltsplan zu veranschlagenden Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten (5950 98400) reduzieren, weil sie Gebäude im laufenden Haushaltsjahr aufgeben?

Zu 1.: Bei der Berücksichtigung unterjähriger Veränderungen zahlen bei einem Rückgang des Gebäudebestandes die Bezirke im Saldo weniger kamerale Verrechnungen als geplant an den Landeshaushalt zurück, ohne dass ihnen der Plafond entsprechend gekürzt wird. Vereinzelt vergrößern die Bezirke ihren wertmäßigen Gebäudebestand aber auch. Für diese Bezirke erhöht sich dann der kamerale Verrechnungsbetrag in der Haushaltswirtschaft, ohne dass es zu einer Erhöhung der Globalsummenzuweisung kommt.

2. Könnte ein Bezirk so einbehaltenden „Verrechnungen“ zur Finanzierung anderer Aufgaben/ Angebote veranschlagen?

Zu 2.: Über die durch Reduzierung des Gebäudebestandes eingesparten Verrechnungsbeträge können die Bezirke frei verfügen. Eine frühzeitige Berücksichtigung entsprechender Kostenänderungen soll so eine zusätzliche Anreizwirkung in Richtung effizienter Raumnutzung / Bestandsoptimierung entfalten.

3. Auf welche Weise würden die Mindereinnahmen in den Einnahmetiteln 38401 - 38412 des Landeshaushalts in solchen Fällen ausgeglichen?

Zu 3.: Die Mindereinnahmen werden aus dem allgemeinen Landeshaushalt ausgeglichen. Dieser Effekt ist vor dem Hintergrund der zusätzlichen Anreizwirkung zur Aufgabe von nicht mehr benötigtem Fachvermögen und den damit erwarteten Einnahmeerhöhungen bei frühzeitiger Vermarktung hinnehmbar.

4. Wird bereits für das Haushaltsjahr 2013 nachträglich eine Anpassung der Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten der Bezirke auf der Basis des Jahresabschlusses 2011 vorgenommen?

Zu 4.: Für das zweite Jahr eines Doppelhaushaltes werden die Globalsummen der Bezirke standardmäßig auf der Grundlage einer aktualisierten Datenbasis fortgeschrieben. Für 2013 wird dafür auf die Daten des Jahres 2011zurückgegriffen.

5. Wenn eine solche Anpassung (für 2013 auf der Basis von 2011) vorgenommen wird, erfolgt dann eine analoge Anpassung der Zuweisung (Produktsummenbudgets)? Wenn nicht, woraus wird im Landeshaushalt das erhöhte Ausgabevolumen der Bezirke finanziert?

Zu 5.: Mit der Fortschreibung 2013 erfolgt ebenso eine Anpassung der V errechnungsbeträge für kalkulatorische Kosten auf Basis der Kostenrechnungsdaten des Jahres 2011.

Die Ermittlung der an den Landeshaushalt zu zahlenden V errechnungsbeträge in 2012 erfolgt ebenfalls auf Basis Jahresabschlusses 2011. Im Ergebnis werden Gebäudebestandsveränderungen der Bezirke ein Jahr früher in der Haushaltswirtschaft berücksichtigt. Globalsumme und Plafonds bleiben jedoch unverändert.

Zu der Frage der Finanzierung im Landeshaushalt verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3.

Berlin, den 10. April 2012

In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2012)

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