Lieferverträge für das Schulessen

Drucksache 17 / 10 694 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

Drucksache 17 / 10 694

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort

Lieferverträge für das Schulessen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Dienstleistungsunternehmen (Caterer) stellen derzeit Schulessen, das vom Land Berlin subventioniert wird, bereit und welches sind darunter die größten Anbieter?

2. Wie viele Verträge zur Bereitstellung für das (vom Land Berlin subventionierte) Schulessen bestehen zwischen den Schulträgern (i. d. R. den Berliner Bezirken) und den entsprechenden Dienstleistungsunternehmen (Caterern)?

3. Wie viele Verträge sind 2012 ausgelaufen bzw. laufen noch im Jahr 2012 und im Jahr 2013 aus? (Bitte aufgegliedert nach Bezirken und Umfang in angebotenen Essensportionen)

4. Wie viele Verträge zur Bereitstellung des (subventionierten) Schulessens wurden 2012 neu abgeschlossen und wie viele Schulen sind davon betroffen? (bitte aufgegliedert nach Bezirken )

Zu 1., 2., 3. und 4.: Die Zuständigkeit für das Ausschreiben und den Abschluss von Verträgen mit Essenanbietern liegt bei den Schulträgern, also den zuständigen Bezirksämtern. Hierzu liegen keine Zahlen vor. Im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit können diese Fragen nicht beantwortet werden.

5. Für wie viele Schulen konnten für die Bereitstellung des (subventionierten) Schulessens noch keine neuen Verträge geschlossen werden und welche Gründe gibt es hierfür? (Bitte aufgegliedert nach Bezirken)

Zu 5.: Die Versorgung mit einem Mittagessen ist nach Kenntnis des Senats in allen Grund- und Sonderschulen mit Ganztagsbetrieb gewährleistet. Mit Blick auf die dem Senat bekannten Laufzeiten der bestehenden Verträge erfolgen die neuen bezirklichen Ausschreibungen im Jahr 2012 fristgerecht.

Eine Kündigung durch einen Caterer im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte im Mai 2012 dazu ge- führt, dass neue Ausschreibungen vor den Sommerferien veranlasst werden mussten. Diese Ausschreibungen sind abgeschlossen, sodass auch für diese Schulen eine Versorgung mit Mittagessen zum neuen Schuljahr sichergestellt werden kann.

6. Welche Laufzeiten haben die Verträge zwischen Schulträgern und Caterern in der Regel?

Zu 6.: Die jeweilige Vertragsdauer zwischen Schulträger und Anbieter beträgt in der Regel drei Jahre. Die Verträge sind von beiden Seiten jährlich kündbar, andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

7. Welche Preise für das Schulessen werden in den Ausschreibungen vorgegeben bzw. als günstigstes Angebot erzielt (Durchschnittswert und Spannbreite der Preise)?

Zu 7.: Für die Mittagsverpflegung an Grundschulen werden Lieferverträge zwischen Schulträgern und Anbietern geschlossen. Im bezirklichen Ausschreibungsverfahren wird jeweils ein Preis festgelegt, zu dem die Anbieter eine Mittagsverpflegung an den Schulen ent- sprechend den Anforderungen der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sicherstellen sollen. In Berlin wird in den Bezirken unterschiedlich ein Preis von 1,90 € bis 2,30 € zugrunde gelegt. Die Preisvorgaben orientieren sich an bisher von den Essenanbietern realisierten Marktpreisen.

8. Inwieweit gibt es hierbei Unterschiede zwischen dem gebundenen und dem offenen Ganztagsbetrieb?

Zu 8.: Im Ausschreibungsverfahren gibt es keine Unterschiede zwischen dem gebundenen und offenen Ganztagsbetrieb.

9. Inwieweit gibt es Anzeichen dafür, dass bei der- zeit geltenden V erträgen die Bestimmungen des Vergabegesetzes nicht beachtet werden oder wurden?

Zu 9.: Die Bezirke (Schulämter) sind verantwortlich für die Ausschreibungen und legen die Ausschreibungstermine in eigener Verantwortung fest. Der Senat geht davon aus, dass dabei die Vorgaben des Vergabegesetzes beachtet und erfüllt werden.

10. Treffen aus Sicht des Senats oder der Bezirke Einschätzungen zu, wonach sich die in den Ausschreibungsverfahren angebotenen Preise im Ergebnis eines Verdrängungswettbewerbs unter den Anbietern erhöht haben bzw. erhöhen?

Zu 10.: Aktuell ist von einzelnen Anbietern in der Presse geäußert worden, dass zu den in der Ausschreibung geforderten Preisen nicht die geforderte Qualität geliefert werden könne und sie deswegen am Verfahren nicht teilnähmen. Zur Begründung verweisen die Anbieter auf die steigenden Betriebs- und Personalkosten und die gestiegenen Wareneinsatzpreise. Ob dies zutrifft, ist von Seiten des Senats nicht abzuschätzen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat mit Unterstützung der AOK Nordost eine Studie zur "Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berück- sichtigung der Qualitätsstandards in der Schulverpflegung" durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) in Auftrag gegeben. Die Studie soll Aussagen zu den Kosten und den sich daraus er- gebenden Bruttoabgabepreisen für ein Mittagessen an Berliner Schulen auf Basis der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung treffen. Im Zuge der Studie werden auch die Kosten und Ausgaben auf Anbieterseite erhoben. Ergebnisse liegen dazu noch nicht vor.

11. Welche Kosten würden für das Land entstehen, wenn das Mittagessen in der Grundschule für alle Kinder kostenfrei angeboten werden würde? (Bitte getrennt angeben für gebundenen Ganztagsbetrieb, offenen Ganztagsbetrieb mit Hortvertrag und offenen Ganztagsbetrieb ohne Hortvertrag)

Zu 11.: Die Kostenbeteiligung der Eltern am Schulessen ist im Offenen Ganztagsbetrieb (OGB) durch das Tageskosten-Beteiligungsgesetz (TKBG) geregelt und liegt bei 23,00 € pro Kind und Monat. Auch im Gebundenen Ganztagsbetrieb (GGB) zahlen die Eltern 23,00 € pro Kind und Monat für das Schulessen. Im OGB be- finden sich ca. 62.400 Kinder, im GGB ca. 4.800 Kinder. Es wird von einem Vollkostenpreis für das Schulessen von durchschnittlich 40,00 € pro Kind und Monat ausgegangen. Der Subventionsbetrag des Landes Berlin beträgt daher im Durchschnitt 17,00 € pro Kind und Monat im OGB und GGB. Die Kostenfreiheit der Eltern für das Schulessen im OGB und GGB würde zumindest die Übernahme des Eigenanteils der Eltern von 23,00 € im Monat bedeuten. Rechnerisch ergäben sich daraus zusätzliche Kosten in Höhe von 18,5 Mio. €.

In der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) befinden sich ca. 74.300 Kinder. Hier schließen die Eltern privatrechtliche V erträge mit den Essenanbietern. Sie zahlen den Vollkostenpreis des Essens, der vom Anbieter vorgegeben wird. Die Teilnahme am Schulessen ist in der VHG nicht verpflichtend und wird daher statistisch nicht erfasst. Sollten jedoch alle betreffenden Kinder an einem kostenfreien Mittagessen teilnehmen, bedeutete dies weitere Kosten in Höhe von geschätzt 35,7 Mio. €.

Berlin, den 24. Juli 2012

In Vertretung

Sigrid Klebba

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2012)

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