Personalentwicklung in den Bezirksverwaltungen

Drucksache 17 / 16 676 - Welche Einstellungsrestriktionen gelten derzeit für die Bezirke und sollen diese im Ergebnis des Personalkonzepts geändert werden?

Drucksache 17 / 16 676

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 16. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort

Personalentwicklung in den Bezirksverwaltungen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welche Einstellungsrestriktionen gelten derzeit für die Bezirke und sollen diese im Ergebnis des Personalkonzepts geändert werden?

Zu 1.: Es gelten weiterhin die mit den Bezirken abgeschlossenen Zielvereinbarungen. Die Bezirke sind damit in der Lage in eigener Priorität zu entscheiden, in welchen Bereichen Außeneinstellungen vorgenommen werden. Neben den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Neukölln, die keine Zielvereinbarung abgeschlossen haben, haben die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, CharlottenburgWilmersdorf und Reinickendorf ihre vereinbarten Ziele bereits erreicht und können grundsätzlich jede frei werdende Stelle neu besetzen. Die Bezirke TreptowKöpenick, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg haben bis Ende 2020 Zeit ihre Zielvereinbarung umzusetzen.

Parallel dazu erfolgt eine personelle Verstärkung, wo dies aufgrund neuer gesetzlicher Aufgaben, politischer Schwerpunktsetzungen oder wachsender Bevölkerungszahlen erforderlich ist. Von 2013 bis jetzt sind den Bezirken bereits rd. 400 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zusätzlich zugestanden worden.

2. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) in den Bezirksverwaltungen und der Hauptverwaltung im Vergleich zur Einwohnerzahl seit 2011 jährlich entwickelt?

Zu 2.: Die Entwicklung der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) in den Bezirksverwaltungen und in der Hauptverwaltung im Land Berlin und der Einwohnerzahl ist der unten stehenden Grafik zu entnehmen.

**Um die hier in der Senatsantwort enthaltene Tabelle anzuzeigen, bitten wir Sie folgende PDF-Datei herunter zu laden: [Link zur PDF-Datei] **

3. Welche Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalente) wird in den Bezirksverwaltungen und der Hauptverwaltung jährlich bis 2021 angestrebt im Vergleich zur angenommenen Einwohnerzahlentwicklung?

Zu 3.: Der Senat strebt einen aufgabengerechten Personalbestand an, der die angemessene Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltung und Gerichte auch in der Zukunft gewährleistet. Mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 geht der Senat für 2016 und 2017 von einem wachsenden Personalbestand aus.

4. Wie viele Beschäftigte waren seit 2011 durchschnittlich pro Jahr in den Bürgerämtern der Bezirke tätig?

Zu 4.: Anlässlich der Arbeitsgruppe Personal der Bürgerämter Ende letzten Jahres wurden folgende Zahlen ermittelt. Die Erhebung erfolgte, entsprechend dem mit den Bezirken abgestimmten VZÄ-Controlling der Senatsverwaltung für Finanzen, Stichtagsbezogen zum 1.1. des Folgejahres (also 2011 = 1.1.2012) für 2014 war der Stichtag der 1.10.2014.

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Im Ergebnis der Arbeitsgruppe wurden den Bezirken insgesamt 31 zusätzliche VZÄ (befristet für 2 Jahre) zur Verfügung gestellt. Im September 2015 soll in geeigneter Form eine Evaluation erfolgen. Die Verteilung der zusätzlichen VZÄ auf die Bezirke ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.

**Um die hier in der Senatsantwort enthaltene Tabelle anzuzeigen, bitten wir Sie folgende PDF-Datei herunter zu laden: [Link zur PDF-Datei] **

 

5. Sind die Bezirke nach Auffassung des Senats im Lichte der Personalentwicklung befähigt, alle zusätzlichen Aufgaben, die unmittelbar aus der steigenden Einwohnerzahl erwachsen, wie etwa für Bürgerämter, Ordnungs-, Sozial-, Gesundheitsdienst, Gewerbeaufsicht, Kinderschutz, Schulentwicklungsplanung, Bearbeitung von Bauanträgen und von Anträgen auf Kinderbetreuung in Kita und Schulhort, Einschulungsuntersuchungen, Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots, in zufriedenstellender Weise zu gewährleisten?

Zu 5.: Der Senat hat gemeinsam mit dem Rat der Bürgermeister (RdB) ein Verfahren entwickelt, das die Anforderungen der Wachsenden Stadt hinsichtlich der Personalausstattung der Bezirke berücksichtigt. Danach erhalten die Bezirke für 2016 und 2017 insgesamt zusätzlich 301 VZÄ (siehe Abschlussbericht rote Nr. 1834 A). Die Arbeitsgruppe hat eine Fortsetzung ihrer Beratungen im Hinblick auf weitere personelle Anpassungsnotwendigkeiten ab 2017 für Dezember 2015/ Januar 2016 verabredet.

6. Wie hoch waren die prozentualen Krankenstände der Beschäftigten in der Hauptverwaltung und den Bezirken in den letzten vier Jahren (bitte einzeln aufschlüsseln)?

Zu 6.: Hierzu wird auf den vor kurzem veröffentlichten Bericht der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen über Pauschale Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin im Jahr 2013 (rote Nr. 0112 H) verwiesen. Darin sind die Gesundheitsquoten der einzelnen Verwaltungen von 2007 bis 2013 ausgewiesen. Im Ergebnis ist danach festzustellen, dass die Gesundheitsquote in der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen insgesamt von 91,5 % in 2007 kontinuierlich auf 89,9 % in 2013 gesunken ist. In den Bezirksverwaltungen sank die Gesundheitsquote von 91,8 % (2017) auf 90,2 % (2013).

7. Teilt der Senat die Auffassung, dass hohe und zunehmende Arbeitsbelastung der Beschäftigten in der Hauptverwaltung und in den Bezirken für einen hohen Krankenstand verantwortlich sein kann und wie beurteilt der Senat diesbezüglich die unter Frage 6. aufgeführte Entwicklung?

Zu 7.: Der oben unter 6. genannte Bericht enthält keine Aussagen zu den Ursachen der Entwicklung. Der Senat teilt aber die Auffassung, dass hohe und zunehmende Arbeitsbelastung der Beschäftigten in der Hauptverwaltung und in den Bezirken für einen hohen Krankenstand verantwortlich sein kann. Daneben gibt es aber eine Reihe weiterer Ursachen, die ebenfalls für die Entwicklung verantwortlich sind.

Berlin, den 27. Juli 2015

In Vertretung

Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2015)