Vollständige Finanzierung des BAföG für Schüler und Studierende durch den Bund

Drucksache 17 / 14 586 - Wir fragten den Senat, von welcher Enlastung er für Berlin ausgeht, wenn der Bund 2014 die BAföG-finanzierung vollständig übernimmt und auf welcher nachvollziehbaren Grundlage er ermittelt.

Drucksache 17 / 14 586

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE)

vom 19. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2014) und Antwort

Vollständige Finanzierung des BAföG für Schüler und Studierende durch den Bund

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Von welchen jährlichen Entlastungen für das Land Berlin in der BAföG-Finanzierung geht der Senat aus, wenn der Bund ab 2014 die BAföG-Finanzierung vollständig übernimmt (bitte unterteilt in Studierenden- BAföG und Schüler-BAföG)?

2. Auf welcher nachvollziehbaren Grundlage ermittelt der Senat die jährliche Haushaltsentlastung für die Finanzierung des Studierenden- und des Schüler-BAföG?

3. Wie stellt sich die Entlastung für die BAföG- Finanzierung auf der Grundlage der Ansätze in der Haushaltsplanung für 2015 für das Studierenden-BAföG im Kapitel 1070 und für das Schüler-BAföG im Kapitel 3981 der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Pankow dar?

Zu 1., 2. und 3.: Der Entwurf des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) sieht u. a. eine vollständige Übertragung der Finanzierungszuständigkeit für Geldleistungen nach dem BAföG auf den Bund zum 1. Januar 2015 vor.

Auf der Grundlage der zwischen den Landesfinanzmi- nisterien abgestimmten Berechnung ergibt sich bezogen auf die Ansätze 2015 (Titel 68125 – Zuschüsse, 86318 – Darlehen) ein jährlicher struktureller Netto-Entlastungseffekt von rd. 66,7 Mio. €. (Auf Basis der Ist-Ausgaben 2013 beläuft sich dieser Effekt auf 65,4 Mio. €).

Die Berechnung setzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • Entlastung durch Übernahme des anteiligen 35 %- igen Zuschussanteils
  • Tilgungsausfälle (durchschnittlich 30 % auf den 35 % -igen Darlehensanteil)
  • Rechnerische Zinsbelastung

Unterteilung in Studierenden-BAföG und Schüler-BAföG:

**Um die hier in der Senatsantwort enthaltene Tabelle anzuzeigen, bitten wir Sie folgende PDF-Datei herunter zu laden: [Link zur PDF-Datei] **

Berücksichtigt man anstelle der Tilgungsausfälle den bisher vom Land Berlin getragenen Darlehensanteil von rd. 30 Mio € bei der Gesamtentlastung, so beträgt diese rd. 86 Mio. €.

Nicht berücksichtigt sind strukturelle Mehrausgaben, die im Zuge des 25. BAföGÄndG auf Berlin zukommen (Erhöhung der Ausgaben für das Meister-BAföG nach dem AFBG, jährlicher Erfüllungsaufwand zur Durchführung des Gesetzes). Sie belaufen sich nach Schätzung des Bundes für alle Länder auf insgesamt rd. 7,3 Mio. €.

4. Ist in den Haushaltsansätzen für Finanzierung des Schüler-BAföG im Kapitel 3981 der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Pankow auch die Finanzierung des „Meister-BAföG“ nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) enthalten und wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, wo ist das „Meister-BAföG“ etatisiert?

Zu 4.: Nein. Die Zuschüsse nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG -"Meister-BAföG") sind vollständig bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen im Kapitel 0940 - Arbeit und Berufliche Bildung - bei Titel 68132 in Höhe von je 2,9 Mio. € in 2014 und 2015 veranschlagt. Den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg ist die auftragsweise Bewirtschaftung übertragen. Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben mit 78 v.H.; die entsprechenden Einnahmen werden beim Kapitel 0940, Titel 23148 nachgewiesen.

Berlin, den 10. Oktober 2014

In Vertretung

Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)

Kontakt

Dateien