BVV-Arbeit pandemiekonform ermöglichen
70. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 14. Januar 2021
Zu "Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlungen in außergewöhnlichen Notlagen" (Priorität der Fraktion Die Linke)
Dr. Manuela Schmidt (LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Gerade in der aktuellen Situation ist es wichtiger denn je, dass die demokratisch gewählten Gremien in ihrer jeweiligen Rolle der Exekutive und der Legislative ihre Verantwortung sachgerecht und rechtssicher ausüben können. Das gilt für uns hier im Abgeordnetenhaus und im Senat, das gilt aber ebenso für die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen. Der nun endlich vorliegende Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlungen in außergewöhnlichen Notlagen ist daher von vielen sehnlichst erwartet. Ich freue mich, dass wir diesen Teil zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes heute beschließen werden, denn die Lösung drängt.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird den Bezirksverordnetenversammlungen zukünftig ermöglicht, ihre Sitzungen rechtssicher im Wege der Videokonferenz durchzuführen, und auch den Ausschüssen wird es ermöglicht, ihre Sitzungen rechtssicher über Videokonferenz und unter engen Voraussetzungen im Wege der Audiokonferenz durchzuführen. Damit wird endlich die Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordneten in der BVV und in den Ausschüssen in dieser außergewöhnlichen Krisensituation sichergestellt. Vor allem wird damit die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlungen auf rechtssicheren Boden gestellt, denn die Bezirke haben sich aus der Not heraus längst auf den Weg gemacht.
Reinickendorf beispielsweise hat bereits auf der ersten Sitzung der BVV nach der Sommerpause die Geschäftsordnung der BVV pandemiefest gemacht und digitale Sitzungen unter bestimmten Voraussetzungen als Möglichkeit in die Geschäftsordnung aufgenommen. Inzwischen haben auch weitere Bezirke die ersten Erfahrungen mit digitalen Formen zur Durchführung ihrer Bezirksverordnetenversammlung gemacht, und diese sind sehr unterschiedlich: Die einen nutzen Zoom, sowohl für die BVV als auch für die Ausschüsse, und sind damit sehr zufrieden – aber eben mit den Unsicherheiten, die damit verbunden sind. Die Öffentlichkeit wurde über einen Youtube-Livestream beteiligt. In anderen Bezirken verfügen alle Ausschussvorsitzenden, das BVV-Büro und die Fraktionsvorsitzenden jeweils über einen eigenen Nextcloud-Account. Doch die Bezirke verweisen darauf, dass sowohl mit Nextcloud als auch mit nextTalk die Durchführung der BVV und der Ausschüsse technisch noch immer sehr störanfällig und damit eine sachgerechte Durchführung erschwert ist. Wir sollten also gemeinsam prüfen, welche leistungsfähige Plattform, die vom Senat und ITDZ akzeptiert wird, gleichzeitig rechtssicher und geeignet ist. Rechtssichere Möglichkeiten der digitalen Abstimmung sind noch immer auf dem Prüfstand, auch wenn erste technische Tools auf dem Markt sind.
Bisher werden in den Sitzungen der BVVen nur über die Tagesordnung, die Konsensliste oder die Konsensliste über Dringlichkeiten digital abgestimmt. Deshalb haben wir mit dem Änderungsantrag – den wir uns zugebenermaßen nicht leicht gemacht haben – noch einmal zwei wichtige Aspekte aufgenommen: Zum einen muss sichergestellt sein, dass Abstimmungen manipulationssicher gewährleistet werden können. Zum anderen haben wir die Abstimmungsregelung zu Rechtsverordnungen über Bebauungspläne geschärft, damit diese auch bei Klagen durch Dritte rechtssicher sind.
Zugleich haben wir das Gesetz für die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Video- und Audiositzungen in geeigneter Weise geöffnet. Gleichzeitig muss über die technischen Vorrausetzungen hinaus gewährleistet sein, dass sowohl die Bezirksverordneten als auch alle Ausschussmitglieder über die entsprechende Hardware verfügen. Nun hat diese Koalition bereits dafür gesorgt, dass die Verordneten eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten, die deren ehrenamtliches Engagement auch würdigt, die es ihnen gleichzeitig aber auch ermöglicht, sich die notwendigen Endgeräte zu beschaffen. Gerade in den bezirklichen Ausschüssen legen wir viel Wert auf die Unterstützung durch sogenannte „Berufene Bürgerinnen und Bürger“, also auf Bürgerdeputierte. Deren Entschädigung reduziert sich auf ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro je Sitzung. Auch sie müssen wir in die Lage versetzen, an den digitalen Sitzungen teilnehmen zu können, und das sollte in den Fraktionen der BVVen auch sichergestellt werden.
Der erste Schritt ist aber gemacht, und ich denke, das sind wir unseren Bezirksverordneten auch schuldig, schließlich leisten sie ihre Arbeit ehrenamtlich. – Vielen Dank!