Links wirkt: Mietendeckel vom Senat beschlossen!

Die letzten Wochen waren eine Geduldsprobe für die Mieterinnen und Mieter unserer Stadt und sie waren gleichzeitig eine Zerreißprobe für die Koalition. Es ging um nicht weniger als eines der wichtigsten Projekte der Koalition in dieser Wahlperiode. Nun ist ein wichtiger Schritt getan, der Senat hat den Gesetzentwurf für den Mietendeckel beschlossen. Und dieser Entwurf enthält, worum wir am härtesten gestritten haben – den Dreiklang aus Mietenstopp, Mietentabelle mit Obergrenzen bei Wiedervermietung und der Möglichkeit der Kappung von überhöhten Mieten.

Was heißt das nun konkret? Die Mieten für nicht preisgebundene Wohnungen sollen mit Stand des Stichtages vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre weitgehend eingefroren werden. Ab 2022 darf die Miete um einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr erhöht werden, maximal jedoch bis der ent-sprechende Wert der Mietentabelle erreicht ist. Für die Mietobergrenzen wird eine Mietentabelle eingeführt, die die Mietobergrenzen bei Neu- und Wiedervermietung festlegt. Künftige Modernisierungen müssen von den Vermieter*innen gemeldet werden. Kosten von Modernisierungen, die einen Euro pro Quadratmeter übersteigen, werden durch Förderprogramme kompensiert. Auch zu den sogenannten Wuchermieten enthält der Gesetzentwurf entsprechende Regelungen, ebenfalls zu Härtefällen, wenn Vermieter*innen durch die neuen Regelungen dauerhaft in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Mehr erfahren alle Interessierten gern auf unserer Seite der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin.

Wie geht es nun weiter? In einem nächsten Schritt beschäftigt sich der Rat der Bezirksbürgermeister mit dem Gesetzentwurf. Die Empfehlungen gehen an den Senat, der sich dann erneut damit auseinandersetzt. Danach geht er in die parlamentarischen Gremien des Abgeordnetenhauses und muss auch hier beschlossen werden. Im ersten Quartal 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.

Auch wenn ein erster wichtiger Schritt getan ist, die Beschlussfassung des Gesetzes steht noch aus. Und für diesen Prozess werden wir wie in den letzten Monaten auch viel Geduld, starke Nerven und großes Verhandlungsgeschick brauchen, damit wir am Ende eine gute Lösung für die Mieterinnen und Mieter unserer Stadt durchsetzen können. Im Vergleich nahezu lautlos laufen dagegen die Haushaltsberatungen für die Jahre 2020 und 2021. Dabei geht es auch hier um viel, schließlich gilt es, die begonnenen Prozesse und Projekte zu verstetigen und umzusetzen. Die Stadt wächst weiter und es braucht hierzu die Plätze in Kitas und Schulen, es braucht auch die entsprechenden Fachkräfte. Aber auch im Öffentlichen Dienst, bei der S- und U-Bahn, im Rad- und Straßenverkehr, bei den Schwimmbädern bleiben noch genug Hausaufgaben zu erledigen. Die Liste ließe sich noch fortsetzen. Und nicht zuletzt gilt es natürlich, mit diesem Haushalt auch die haushalterischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes zum Mietendeckel zu schaffen.

R2G hat sich für diese Wahlperiode viel vorgenommen und hatte mit dem ersten von ihr beschlossenen Doppelhaushalt gute Grundlagen gelegt. Nun kommt es darauf an, Ergebnisse zu liefern!

Dr. Manuela Schmidt