FAQ Schulbau- und Sanierung in Berlin
1. Warum entwickelt der Senat aktuell ein Schulbau- und Sanierungsprogramm?
Der Sanierungsstau bei den Berliner Schulen ist riesig. Zusätzlich hierzu braucht die Stadt dringend deutlich mehr Schulplätze, denn die Zahl der Schüler*innen wächst in den nächsten sieben Jahren um etwa 75 000. Dafür brauchen wir nach gegenwärtigem Stand 59 neue Schulen. Zusammen ergibt sich daraus ein Investitionsbedarf von mindestens 5,5 Milliarden Euro. Je länger wir uns damit Zeit lassen, desto teurer wird es. Vor allem bieten fehlende Räume und marode Schulen keine guten Bedingungen für gute Bildung. Diese Aufgabe können die Bezirke nicht allein bewältigen. Deshalb wollen wir die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Bezirken bei Schulbau und -sanierung verbessern.
2. Warum werden Sanierung und Neubau nicht wie bisher auch abgewickelt?
Bisher waren die Bezirke für die Schulsanierung verantwortlich. In der Vergangenheit standen aber weder das Personal noch die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung, um den Sanierungsstau abzubauen. Obwohl versucht worden ist, mehr Geld in die Schulsanierung zu investieren, konnten die Bezirke diese Mittel vor allem aufgrund des Personalmangels in ihren Bauämtern nicht ausgeben. In Zukunft soll das Land die Bezirke direkt unterstützen und die Finanzierung für Personal und Investitionen langfristig abgesichert werden. Da die nötigen Ausgaben von 5,5 Milliarden aus dem Landeshaushalt allein nicht zu stemmen sind, soll eine öffentliche Gesellschaft für Schulbau und Sanierung gegründet werden.
3. Was ist neu an der »Schulbauoffensive« in Berlin?
Erstens das Volumen – es geht um die größte Infrastrukturinvestition in der jüngeren Berliner Geschichte. Zweitens sollen in einem Zehn-Jahres-Programm alle Neubauten und alle mittleren und großen Sanierungsmaßnahmen zusammengefasst und verlässlich finanziert werden. Es ersetzt damit das Stückwerk an Kleinmaßnahmen und den Wirrwarr an Finanzierungstöpfen der letzten Jahre, in denen die Schulsanierung ständig unterfinanziert war und Neubau so gut wie gar nicht stattfand. Drittens wird erstmals seit vielen Jahren ausreichend Geld für den Unterhalt der Gebäude zur Verfügung gestellt, damit ein neuer Sanierungsstau erst gar nicht entsteht. Viertens erfordert dieses Programm eine Zusammenarbeit aller Ebenen, mehr Personal und neue Strukturen sowie deutlich schnellere Prozesse, als bisher in Berlin üblich waren.
Wir wollen: die Beteiligung von Bezirken, Schulen, Gremien und Expert*innen an einzelnen Maßnahmen stärken. Das Programm muss unter Einbeziehung der Bezirke konzipiert, nach Maßgabe der Bezirke umgesetzt und in der Umsetzung eng durch das Abgeordnetenhaus, die beteiligten Gremien und die Öffentlichkeit begleitet werden.
4. Wie viele Schulen sollen gebaut bzw. saniert werden?
Das Sanierungsprogramm durch die Bezirke, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Landesgesellschaft betrifft alle Schulen, bei denen eine Sanierung nötig ist. Besonders wichtig ist der Ausbau der Schulplätze in den nächsten Jahren. Bis 2019 sollen deshalb Ergänzungsbauten an 73 Schulen vorgenommen werden, die direkt aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Bis Ende des Jahres 2017 sind bereits 33 Ergänzungsbauten fertiggestellt worden. Darüber hinaus werden insgesamt 59 neue Schulen gebaut, von denen 20 schon geplant sind. An 10 Standorten entstehen Schulen in beschleunigten Verfahren. 20 Neubauten mit 140 Klassenzügen sind bis zum Jahr 2024 nötig und werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gebaut. Die öffentliche Schulbaugesellschaft soll dann bis 2028 rund 20 Neubauschulen bauen und 12 Großsanierungen übernehmen.
5. Wie soll die Schulbauoffensive funktionieren?
In Zukunft wird es Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen in drei Kategorien geben. 1. Für Maßnahmen, die bis zu 10 Millionen Euro kosten, sind prinzipiell die Bezirke zuständig. 2. Maßnahmen zwischen 5,5 Millionen und 10 Millionen können die Bezirke aber an die Landesebene abgeben, wenn sie die Baumaßnahmen nicht selbst bewerkstelligen können. 3. Maßnahmen über 10 Millionen Euro sollen in Zukunft auf Landesebene verantwortet werden und durch eine öffentliche Schulbau- und Sanierungsgesellschaft realisiert werden.
Hinzu kommt, dass die Bezirke zur Bewältigung ihrer Maßnahmen in Regionalverbünden zusammen arbeiten werden, um durch gemeinsame Planungs- und Genehmigungsprozesse die Last zu verteilen. In diese Kooperation ist auch ein gemeinsames Vorgehen zur Einstellung von deutlich mehr Personal eingeschlossen. Die Bezirke werden eine gemeinsame Geschäftsstelle für Schulsanierung einrichten. Diese Kooperationen werden durch das Land finanziell gesondert unterstützt. Die Taskforce Schulbau auf Landesebene sorgt für die Beteiligung der Verwaltungen und der Fraktionen an der Umsetzung der Initiative. Schulische Bauausschüsse begleiten die einzelnen Maßnahmen schon vor der Planungsphase und bis in die Umsetzung hinein.
Bei großen Baumaßnahmen soll in Zukunft die noch zu gründende Landesgesellschaft einspringen. Hierfür bekommt sie die betreffenden Grundstücke für eine festgelegte Zeit verpachtet, damit diese zur Finanzierung über Kredite als Sicherheit herangezogen werden können. Das Land Berlin erhält die Grundstücke nach Ablauf der Pachtverträge ohne finanzielle Belastungen dafür aber mit neu gebauten beziehungsweise sanierten Schulen zurück.
6. Sind die Pläne des Senats öffentlich einsehbar?
Es gibt noch keinen abgeschlossenen Plan. Daran wird laufend gearbeitet. Anfang des Jahres 2018 soll eine konkrete Planung vorgelegt werden. Der Senat hat nach seinem Beschluss über die Grundzüge der Schulbauoffensive unter der Drucksachennummer 18/0351 öffentlich berichtet. Dieser Stand ist allerdings teilweise von den fortschreitenden Planungen überholt. Die Grundlagen sind in der Koalitionsvereinbarung gelegt. Der Senat will zum Ende des Jahres eine konkrete Übersicht über alle Sanierungsmaßnahmen für jede Schule veröffentlichen.
7. Warum kann das nötige Geld nicht einfach aus dem Landeshaushalt finanziert werden?
Um den Sanierungsstau an den Schulen zu beheben und ausreichend neue Schulen zu bauen, müssen mindestens 5,5 Milliarden in zehn Jahren bereitgestellt werden. Die Ausgaben für die Schulsanierung und den -neubau konkurrieren dabei mit anderen wichtigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, zum Beispiel für Straßen, öffentliche Gebäude, Sportanlagen, Hochschulen und Radwege. Will man von dem gesteckten Ziel nicht abrücken oder an anderer Stelle einsparen, wird eine Kreditaufnahme nötig. Aufgrund der Schuldenbremse darf sich das Land Berlin aber in Zukunft nicht mehr neu verschulden. In Zeiten niedriger Zinsen deshalb auf Investitionen in die marode Infrastruktur zu verzichten, wäre wirtschaftlich aber nicht sinnvoll. Die einzige Möglichkeit dieses Problem zu lösen, ist die Finanzierung durch eine öffentliche Gesellschaft, die nicht durch die Schuldenbremse betroffen ist und deshalb selbst Kredite aufnehmen kann. Die Schulbaugesellschaft soll Kredite in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro aufnehmen.
Wir wollen: Die Kreditaufnahme für den Schulbau soll zu den gleichen Konditionen, also Zinssätzen, Laufzeiten und so weiter, erfolgen, die auch dem Land Berlin zustünden. Keinesfalls darf mit Schulgrundstücken oder den Baukrediten spekuliert werden. Das kann durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen bei der Gründung der Gesellschaft sichergestellt werden.
8. Welche Form soll die Schulbaugesellschaft haben, was heißt »privatrechtlich« und was bedeutet in dem Zusammenhang »GmbH«“?
Die genaue Form der Gesellschaft ist noch nicht entschieden. Der Senat plant derzeit die Gründung einer Tochtergesellschaft der HOWOGE, die sich genau wie die Muttergesellschaft zu 100% im Eigentum des Landes Berlin befinden soll. Die Diskussion auf Senatsebene, zwischen den Koalitionsfraktionen und den Bezirken sowie die Verhandlungen mit der HOWOGE laufen noch. Sicher ist, dass die neue Gesellschaft privatrechtlich organisiert sein muss, damit sie nicht unter die Regelungen der Schuldenbremse fällt und die nötige Kreditfinanzierung für große Baumaßnahmen organisieren kann. Die Gesellschaftsform könnte dann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sein. Aufgabe der Gesellschaft soll dabei nicht nur die Aufnahme von Krediten sein, sondern auch die konkrete Umsetzung von Baumaßnahmen.
9. Woher soll das Personal für die Schulbaugesellschaft kommen, wenn schon heute für diese Aufgabe Personal in den Bezirken fehlt?
Der Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung stellt uns überall vor neue Herausforderungen. Insbesondere im Bereich Bauplanung, Baugenehmigung, Controlling und Vergabe gibt es Engpässe. Um die Konkurrenz einerseits zwischen den Bezirken untereinander, und andererseits zwischen den Bezirken und der Hauptverwaltung zu senken, soll Berlin sich als einheitlicher Arbeitgeber präsentieren. Die Werbung um Bewerberinnen und Bewerber sowie die Ausschreibungsverfahren sollen wenn möglich gemeinsam erfolgen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten wie ein duales Studium stärker genutzt. Das Land wird auch die Möglichkeiten von Zuschlägen und schnellerer Höhergruppierung stärker als bisher nutzen. Ziel des Senats ist es, die Stellen in Bezirken und auf Landesebene attraktiver zu machen, Ausbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in der Verwaltung zu erhöhen und die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zu verbessern. Das kommt auch einer neuen Schulbau- und Sanierungsgesellschaft zu gute.
10. Wie wird verhindert, dass eine Schulbaugesellschaft höhere Löhne zahlt und damit den Bezirken das Personal für die vielen kleinen nötigen Sanierungsmaßnahmen abgräbt?
Welche Löhne eine noch zu gründende Gesellschaft zahlt wird durch deren Geschäftsführung, die Arbeitnehmer*innenvertretung und das Land Berlin als Gesellschafter entschieden. Zunächst einmal besteht für die Bezirke kein Nachteil. Dass die Bezirke mehr Stellen in den Hochbauämtern bekommen, ist bereits beschlossenen. Die Bezirke können die benötigten Fachkräfte bereits einstellen, bevor die neue Gesellschaft überhaupt existiert.
Wir wollen: Auch in Zukunft soll die Stellenbesetzung und der Stellenausbau in den Verwaltungen der Bezirke gestärkt und beschleunigt werden. Gleichzeitig werden Möglichkeiten wie ein duales Studium stärker genutzt. Das Land wird auch die Möglichkeiten von Zuschlägen und schnellerer Höhergruppierungen stärker als bisher nutzen. Damit können die Bezirke dann besser auch mit der Landes- und Bundesebene um qualifiziertes Personal konkurrieren.
11. Führt eine Schulbaugesellschaft nicht in die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge?
Nein. Die Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge im Bereich der schulischen Bildung bleibt bei den Bezirken. Sie sind Schulträger, bleiben also verantwortlich für die Gebäude und alles, was den Betrieb der Schulen angeht. Auch die Grundstücke verbleiben im Landeseigentum. Lediglich Rechte an den Grundstücken, auf denen die Baumaßnahmen stattfinden, gehen in Form eines Erbbaurechtes zeitlich begrenzt an die neue (100% landeseigene) Gesellschaft über und können als Sicherheit für Kredite herangezogen werden, wenn die Gesellschaft baut. Die Schulbaugesellschaft bekommt also für eine gewisse Zeit das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten. Das stellt keine Privatisierung dar, die Grundstücke sind weiterhin in öffentlicher Hand. Liegen die Sanierungsmaßnahmen weiter bei den Bezirken, ändert sich die Verwaltung der Grundstücke nicht.
Wir wollen: Grundstücke des Landes dürfen allenfalls für eine begrenzte Zeit in die Verwaltung der neuen Gesellschaft übergehen. Dies kann mit klaren Erbpachtregelungen passieren. An der Schulträgerschaft der Bezirke darf sich nichts ändern, bei ihnen bleibt die Verwaltung und Bewirtschaftung der Schulen. Privates Kapital außerhalb von Bankkrediten zur Finanzierung der Baumaßnahmen darf es nicht geben.
12. Wie wird verhindert, dass unsere Schulen zum Spekulationsobjekt werden?
Eine öffentliche Schulbaugesellschaft braucht gesetzliche und vertragliche Grundlagen. Dort wird festgelegt zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln sie agiert. Eine Private Beteiligung Dritter wird es nicht geben, sodass niemand eine Rendite erwartet. Die Schulbaugesellschaft wird ausschließlich mit Bankkrediten arbeiten, wie sie auch Kommunen oder Länder aufnehmen. Eine Finanzierung über spekulative Finanzprodukte wird ausgeschlossen.
Wir wollen: Die Regelung zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand sollen im Geschäftszweck der Gesellschaft, den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und durch Parlaments- und Senatsbeschlüsse klar und transparent festgeschrieben werden. Das macht es zukünftigen Regierungen schwer an den klaren Vorgaben etwas zu ändern.
13. Wie kann die Schulbaugesellschaft öffentlich kontrolliert werden?
Über eine öffentliche Gesellschaft, die sich vollständig in Landesbesitz befindet, übt der Senat als Gesellschafter volle Kontrolle aus. Die Instrumente der Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus sowie öffentliche Rechenschaftslegung gelten für die neue Gesellschaft genauso wie zum Beispiel für die Berliner Verkehrsbetriebe.
Wir wollen: Die Gründung der Gesellschaft und die Übertragung der Grundstücke soll über Parlamentsbeschlüsse erfolgen. Wir wollen, dass begründende Verträge öffentlich einsehbar sind. Über die Tätigkeit der Gesellschaft wird gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit regelmäßig berichtet. Die Arbeit der Gesellschaft soll durch einen Beirat begleitet werden, in dem die Interessen von Schüler*innen, Lehrkräften, Eltern und Bezirken gebündelt werden. Gesetzliche Sicherungsinstrumente gegen Privatisierungen werden geschärft.
14. Droht mit der Gründung einer Schulbaugesellschaft nicht eine Dynamik zur Entmachtung der Bezirke?
Durch die Gründung einer öffentlichen Gesellschaft, die die großen Neubau- und Sanierungsvorhaben für die Bezirke übernimmt, werden diese zunächst entlastet. Gleichzeitig werden die Stellen der Bezirke aufgestockt und bereits im Jahr 2017 wird massiv Personal eingestellt. Die Bezirke werden so schon lange vor der Gründung der Schulbaugesellschaft in ihren Strukturen und Aufgaben gestärkt. Durch die massive Aufstockung der Mittel für die Unterhaltung der Schulgebäude, haben die Bezirke erstmalig seit Langem ausreichende Ressourcen, um diese Aufgabe zu bewältigen. Auch wenn die Bezirke im Rahmen dieses Programms nicht mehr für die großen Bau- und Sanierungsmaßnahmen zuständig sein werden, werden sie durch die bessere Ausstattung in ihre Rolle als Schulträger gestärkt.
Wir wollen: Eine Entmachtung der Bezirke wird es mit uns nicht geben. Das Programm muss unter Einbeziehung der Bezirke konzipiert und nach deren Maßgaben umgesetzt werden.
15. Was passiert mit den Schulen und Grundstücken nach den Baumaßnahmen?
Durch entsprechende Vertragsgestaltung können die Bezirke direkt mit dem Abschluss der Baumaßnahmen ihre Verantwortung als Schulträger wahrnehmen. Ausgenommen davon sind lediglich Themen, die direkt mit dem Erbbaurecht oder der Baumaßnahme zu tun haben – also etwa der Verkauf von Grundstücken und Fragen der Gewährleistung. Durch die klaren Fristen in den Erbaupachtverträgen zwischen dem Land Berlin und der neuen Gesellschaft geht das Erbbaurecht nur zeitlich befristet und zweckgebunden an die öffentliche Gesellschaft über. Die Gesellschaft wird die Aufgabe haben bis zum Ende dieser Zeit (20-25 Jahre) alle Verbindlichkeiten, also offene Kredite, aus den Baumaßnahmen zu tilgen. Die Grundstücke gehen nach Ablauf des Erbbaurechtes wieder unbelastet auf das Land und die Verwaltung auf die Bezirke über.
Wir wollen, dass die Erbaupachtverträge klare Fristen bekommen und die Gesellschaft verpflichtet wird, ihre eigenen Kosten ohne weitere Belastung der öffentlichen Grundstücke zu tragen.
16. Macht die Übertragung der Grundstücke auf Zeit einen Verkauf an private Investoren leichter?
Es werden nicht die Grundstücke selbst, sondern Erbbaurechte an die Schulbaugesellschaft übertragen. Diese bekommt also zeitlich begrenzt das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten. Natürlich können landeseigene Gesellschaften ebenso wie landeseigene Grundstücke im Allgemeinen und Schulen im Konkreten verkauft werden, wenn es den politischen Willen dazu gibt. Für die Linke ist eine Privatisierung von Schulen ausgeschlossen und für die derzeitige rot-rot-grüne Koalition in Berlin ebenso.
Die Schulen jetzt nicht zu sanieren, würde das Risiko, dass diese irgendwann zum Privatisierungsobjekt werden, vielmehr erhöhen. Denn mögliche Privatisierungsfreunde in zukünftigen Landesregierungen dürften es politisch leichter haben, Schulen zu privatisieren, wenn diese marode sind und mit der Privatisierung auch eine Sanierung versprochen wird. Auch insofern ist das Sanierungsprogramm eine Stärkung der öffentlichen Infrastruktur.
Rechtlich wird ein Verkauf der Grundstücke durch die Belegung mit (zweckgebundenen) Erbbaurechten erschwert. Gleichzeitig werden die Rechte der Bezirke als Schulträger und Besitzer der Grundstücke in entsprechenden Pachtverträgen für die Dauer der Übertragung der Erbbaurechte festgeschrieben. Um der allgemeinen Möglichkeit von Privatisierungen entgegen zu wirken, werden wir die gesetzlichen Sicherungsinstrumente gegen Privatisierungen schärfen.
Wir setzen uns für eine allgemeinverbindliche Privatisierungsbremse in der Berliner Verfassung ein, um die Privatisierung von öffentlichem Eigentum generell zu verhindern.
17. Wie ist der Zeitplan für die Entwicklung der Schulbauoffensive, in welcher Form werden Schüler*innen, Eltern und Bezirke in die Entwicklung einbezogen und wann ist eine Entscheidung des Senats zu erwarten?
Nach dem Beschluss des Senats vom April 2017 wurden bereits die ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Offensive angeschoben. Die Taskforce Schulbau hat sich gegründet. Die Erstellung von Sanierungslisten für die drei Kategorien gemeinsam mit den Bezirken ist in Arbeit. Die ersten zehn Neubauvorhaben sind bereits benannt. Dazu wurden entsprechend hohe Mittel im nächsten Doppelhaushalt angemeldet, die den Bezirken die Umsetzung der Baumaßnahmen ermöglichen. Dazu gehören auch Planungs- und Personalmittel. Der Haushalt wird durch das Abgeordnetenhaus im Dezember 2017 beschlossen. Die Bezirke haben bereits angefangen, erste Kooperationen zu bilden und der Rat der Bürgermeister hat mit seiner Entscheidung im November 2017 den Grundstein für die Umsetzung der Offensive gelegt.
Ein Datum für die Senatsvorlage zur Gründung einer neuen Schulbau- und Sanierungsgesellschaft ist noch nicht bekannt. Zuvor wird noch mit den Koalitionsfraktionen, -parteien, Bezirken und verschiedenen Senatsverwaltungen verhandelt. Die Bezirke sind maßgeblich an dem gesamten Prozess zum Beispiel über die Taskforce Schulbau oder die AG Ressourcensteuerung zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen beteiligt. Schüler*innen, Eltern, Lehrer, die Schulämter und die politische Öffentlichkeit werden an den konkreten Maßnahmen zum Beispiel durch die schulischen Bauausschüsse beteiligt.
18. Was sind beschleunigte Bauvorhaben beim Schulbau?
Neubauten sollen schneller genehmigt werden können, wenn es sich bei den Bauten um bereits bekannte und erprobte Modelle handelt. Derzeit wird das Verfahren mit 10 Modellschulen erprobt.
Wir unterstützen den Rat der Bürgermeister mit seiner Forderung, das beschleunigte Verfahren zum Regelfall zu machen. Die Auswahl an Modellschulprojekten soll vergrößert werden.