Zur Verkehrssicherheit für Radfahrende auf den Marzahner Brücken

Manuela Schmidt

Die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) haben sich kürzlich zu Forderungen des ADFC bzgl. der Marzahner Brücken geäußert.

So teilte die SenUVK mit, dass das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt dazu angehalten ist, die gewünschte Markierung zur gesicherten Führung des Radverkehrs vom Endedes Gehwegs auf die Fahrbahn in östlicher Richtung auszuführen. Die Anordnung dazu besteht.

Der Überlegung den Verkehr von der Frank-Schweitzer-Straße auf die Landsberger Allee zunächst anhalten zu lassen, wird dagegen eine Absage erteilt: Ein zuvor zwingendes Haltenerbringe keinen Sicherheitsvorteil. Im Gegenteil müssten Kraftfahrende nun auf kurzer Stecke stark beschleunigen, um das Geschwindigkeitsniveau des Verkehrs in der Landsberger Allee zu erreichen.

Auch Tempo 30 auf der Brücke wird abgelehnt: Dies würde der Verkehrsfunktion der Landsberger Allee widersprechen. Es gebe außerdem keine Konflikte, die auf die Geschwindigkeit zurückzuführen seien. Ähnlich urteilt hier auch die SenInnSport. 2017 wurden insgesamt fünf geschwindigkeitsüberwachende Maßnahmen durchgeführt. Der Spitzenwert lag bei 99 km/h. Der überwiegende Teil an Überschreitungen lag im Bereich von bis zu 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Der stationäre Einsatz von radargestützter Messtechnik sei nur schwer durchführbar, da diese im Bereich der Brücke nicht verkehrssicher betrieben werden könnten. Der örtliche Polizeiabschnitt 62 und die zuständige Fachdienststelle wurden aber gebeten den Bereich verstärkt in Verkehrsüberwachungsmaßnahmen einzubeziehen.

Ebenfalls wurde eine Führung des Radverkehrs auf den Rampen von der Georg-Knorr-Straße und zur Frank-Schweitzer-Straße abgelehnt, da Radfahrenden durch entgegenkommende, ausschwenkende Kraftfahrzeuge gefährdet wären. Aus polizeilicher Sicht teilt dies auch die SenInnSport.